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Baby starb durch Schütteltrauma

Mutter wegen Schütteln ihres Säuglings zu Haft verurteilt

Das Landgericht Köln hat die Mutter eines zu Tode geschüttelten Säuglings zu drei Jahren Haft verurteilt. Die 41-Jährige wurde wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen sowie Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen schuldig gesprochen.

Die Tragödie ereignete sich im Mai 2022 in Gummersbach, als die Mutter zusammen mit dem Kindsvater das 14 Wochen alte Baby mehrere Minuten lang schüttelte. Durch das Schütteln erlitt das Kind ein Schütteltrauma sowie einen schweren Gehirnschädelbruch und starb wenige Tage später im Krankenhaus auf der Intensivstation.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Mutter bei dem Vorfall keine Maßnahmen ergriff, um das Wohlergehen ihres Kindes zu schützen und das Leben des Säuglings zu retten. Ihr Mitwirken an der Tat wurde als fahrlässig und als unterlassene Hilfeleistung gewertet.

Der Vater des Kindes war bereits im Juni 2023 ebenfalls zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ihm wurde ebenfalls Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen sowie Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Mutter war ursprünglich ebenfalls mitangeklagt, erschien jedoch nicht zu einem der Prozess-Termine, was zu einer Trennung der Verfahren führte.

OZD/AFP


OZD-Kommentar:

Eine verhängnisvolle Untätigkeit: Das Urteil gegen die Mutter

Das Urteil gegen die Mutter eines zu Tode geschüttelten Babys wirft ein düsteres Licht auf den Umgang mit schutzbefohlenen Kindern in kritischen Momenten. Das Gericht hat die Mutter zu Recht für ihre Untätigkeit verantwortlich gemacht – eine schmerzliche Erinnerung daran, wie gravierend die Folgen von körperlicher Gewalt und Misshandlung gegenüber Kindern sein können. Doch was bleibt in diesem Fall besonders erschreckend, ist die Tatsache, dass die Mutter ebenfalls der Möglichkeit ausgesetzt war, das Kind zu retten, sich jedoch nicht entsprechend verhielt.

Die Dreijahresstrafe gegen die Mutter lässt viele Fragen offen. Es ist nicht nur ein Urteil gegen eine Mutter, sondern ein starkes Signal dafür, wie wenig Raum für Untätigkeit im Umgang mit Kindern bestehen darf. Die Verurteilung des Vaters verdeutlicht ebenso, wie wichtig es ist, Verantwortung zu übernehmen, wenn es um den Schutz von Schutzbefohlenen geht.

In den kommenden Wochen wird die Diskussion über die Strafen in solchen Fällen wohl weiter an Fahrt aufnehmen. Der Fall könnte neue Impulse für eine schärfere Gesetzgebung zur Ahndung von Misshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern geben.



Biographien und Erklärungen:

Wer ist das Landgericht Köln?

Das Landgericht Köln ist ein Obergericht in Nordrhein-Westfalen und zuständig für schwerwiegende Straf- und Zivilsachen, die über die Zuständigkeit der Amtsgerichte hinausgehen. Es ist in erster Instanz für die Verhandlung von Straftaten wie Mord, Körperverletzung und besonders schweren Fällen von Misshandlungen zuständig. Weitere Informationen über das Landgericht Köln finden Sie auf der offiziellen Webseite: https://www.landgericht-koeln.nrw.de.


Alle Angaben ohne Gewähr.

Foto: AFP