Eine Familie aus dem Emsland hat vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle einen Rechtsstreit um ihren Anspruch auf Bürgergeld verloren. Das Gericht entschied, dass der Bau eines zu großen Einfamilienhauses und der Verkauf des alten Grundstücks für 514.000 Euro den Anspruch auf Leistungen nach dem Bürgergeldgesetz ausschließt. Der Wert des neuen Hauses könne zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden, so die Begründung des Gerichts.
Die siebenköpfige Familie hatte während des Bezugs von Bürgergeld ein neues Haus mit 254 Quadratmetern Wohnfläche gebaut. Das Jobcenter hob daraufhin die Leistungsbewilligung auf und argumentierte, dass das neue Haus kein geschütztes Vermögen sei. Der Marktwert des Hauses, abzüglich der Grundschuld, ergab einen Betrag von rund 440.000 Euro, der zur Deckung des Lebensunterhalts durch Beleihung genutzt werden könne.
Die Familie berief sich auf eine zwölfmonatige Karenzzeit, während der auch größere Wohnverhältnisse noch finanziert werden müssten. Doch das Gericht wies diesen Einwand zurück. Es stellte klar, dass die Karenzzeit keine Anwendung fand, da keine unerwartete Notlage vorlag. Vielmehr habe die Familie ihre Wohnsituation und ihr Immobilienvermögen bewusst optimiert. Als Grund für den Verkauf des alten Hauses gab die Familie an, dass die Entfernung zur Innenstadt zu groß gewesen sei.
Die Entscheidung, die bereits Anfang Januar getroffen wurde, unterstreicht die Bedeutung des Immobilienbesitzes im Rahmen des Bürgergeldbezugs und stellt klar, dass ein solches Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts herangezogen werden kann.
OZD/AFP
OZD-Kommentar:
Bürgergeld und der Umgang mit Vermögen: Eine schwierige Balance
Das Urteil zeigt einmal mehr, wie streng die Sozialgesetzgebung im Hinblick auf den Bezug von Bürgergeld und die Nutzung von Vermögen ist. Auch wenn die Familie in ihrem Fall möglicherweise legitime Gründe für den Bau eines neuen Hauses anführte, stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, in einer Zeit des Sozialbezugs große Vermögenswerte zu horten. Die Entscheidung des Gerichts, den Hausbau und den Grundstücksverkauf als Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts zu werten, könnte andere Familien vor ähnliche Herausforderungen stellen.
Prognose: In Zukunft wird es vermehrt zu solchen Fällen kommen, bei denen die Grenzen von sozialer Unterstützung und private Vermögensverwendung aufeinanderprallen. Dies könnte zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, in denen der Umgang mit Immobilienvermögen bei Sozialhilfeansprüchen genauer geprüft wird.
Biographien und Erklärungen:
Was ist das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen?
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ist ein oberstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, das in erster Instanz für sozialrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Es befasst sich mit Fällen, die Leistungen der Sozialversicherung, wie etwa Hartz IV, Bürgergeld oder Rentenansprüche betreffen. Entscheidungen des Landessozialgerichts können in die nächste Instanz, das Bundessozialgericht, weitergezogen werden.
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung in Deutschland, die Hartz IV ersetzt und zur Sicherstellung eines Existenzminimums für erwerbsfähige Personen dient, die vorübergehend in Not geraten sind. Es wird auf der Grundlage von Bedürftigkeit gewährt und berücksichtigt dabei auch das Vermögen und Einkommen der Antragsteller. Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
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Titelbild AFP
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