Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss entschieden, dass Volljährige, die adoptiert werden, den Namen ihrer Adoptiveltern annehmen müssen. Diese Regelung ist verfassungsgemäß und steht im Einklang mit dem Grundgesetz, so die Karlsruher Richter in ihrem Urteil. Die Entscheidung bezieht sich auf die Frage, ob es Ausnahmen von der Pflicht zur Namensänderung geben sollte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor die Frage aufgeworfen, ob der Namenswechsel in bestimmten Fällen eine unzulässige Einschränkung der Persönlichkeitsrechte der Adoptierten darstellen könnte.
Die Verfassungsrichter verneinten diese Frage mit knapper Mehrheit von fünf zu drei Stimmen. Zwar sei der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person nicht unerheblich, aber er sei „verfassungsrechtlich noch gerechtfertigt“, da er dem Ziel diene, das neu begründete Eltern-Kind-Verhältnis öffentlich sichtbar zu machen. Ein solches öffentliches Interesse überwiege in diesem Fall die individuellen Rechte der adoptierten Person.
Im vorliegenden Fall ging es um eine Frau, die die Tochter ihres langjährigen Lebensgefährten adoptierte. Die Tochter, selbst verheiratet und Mutter von vier Kindern, hatte jedoch ihren Namen behalten. Der BGH hatte in diesem Fall die Ansicht vertreten, dass in solchen Situationen Ausnahmen von der Pflicht zur Namensänderung notwendig sein könnten und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.
Die Karlsruher Richter argumentierten, dass der Namenswechsel zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie beitrage. Das Gesetz ermögliche es der adoptierten Person, einen Doppelnamen zu führen, wodurch ein Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Person und den öffentlichen Belangen geschaffen werde.
Im Gegensatz dazu betonten drei Richterinnen und Richter in ihrem Minderheitsvotum, dass die betroffene Person nicht selbst über die Möglichkeit eines Doppelnamens entscheiden könne und die Praxis der Familiengerichte in der Umsetzung solcher Wünsche nicht immer gesichert sei.
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OZD-Kommentar:
Namensänderung nach Volljährigenadoption – Ein verfassungsrechtlich zulässiger Eingriff?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Namensänderung bei Volljährigenadoption zeigt einmal mehr, wie die Abwägung zwischen individuellen Rechten und öffentlichen Interessen im Rechtssystem durchgeführt wird. Die Entscheidung, dass auch Erwachsene den Namen ihrer Adoptiveltern annehmen müssen, scheint in Anbetracht des rechtlichen Ziels, ein neues Eltern-Kind-Verhältnis öffentlich sichtbar zu machen, nachvollziehbar. Doch die Frage bleibt, wie weit der Staat in persönliche Lebensentscheidungen eingreifen sollte, vor allem, wenn es um etablierte Namen und deren Bedeutung geht.
Die Regelung könnte insbesondere in Fällen von adoptierten Erwachsenen, die bereits ein Leben mit einem anderen Namen geführt haben, auf Widerstand stoßen. Das Argument, dass die Namensänderung als symbolischer Akt zur Schaffung einer neuen Identität dient, hat seine Berechtigung. Doch gleichzeitig könnte es zu rechtlichen und sozialen Spannungen führen, wenn die betroffene Person den Namenswechsel als unnötige Belastung empfindet.
In den kommenden Wochen wird es interessant sein zu beobachten, wie sich diese Entscheidung auf zukünftige Adoptionsfälle auswirkt und ob es zu weiteren rechtlichen Anpassungen kommt, um den Interessen von Adoptiveltern und Adoptivkindern besser gerecht zu werden.
Biographien und Erklärungen
Wer ist das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht in Deutschland für Verfassungsstreitigkeiten. Es entscheidet über die Auslegung des Grundgesetzes und über Verfassungsbeschwerden. Das Gericht prüft, ob Gesetze oder staatliche Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es ist unabhängig und trägt zur Wahrung der Grundrechte und der demokratischen Ordnung in Deutschland bei.
Was ist der Bundesgerichtshof (BGH)?
Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Er ist für die Rechtsprechung in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig und sorgt für die einheitliche Auslegung des Rechts. Der BGH ist ein wesentliches Organ der deutschen Rechtsprechung und spielt eine zentrale Rolle bei der Klärung von Rechtsfragen und der Entwicklung der Rechtsprechung.
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