- Münster/Coesfeld - Das Verwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag eines Schlachtbetriebs in Coesfeld gegen seine vorrübergehende Schließung zurückgewiesen und damit die Rechtsauffassung des Kreises Coesfeld, der Bezirksregierung Münster und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt. Der Kreis hatte am Freitag (8. Mai) im Rahmen der Ausbruchsbekämpfung von SARS-CoV-2-Infektionen die Schließung des Betriebs bis zunächst zum 18. Mai verfügt, nachdem zuvor mehr als 100 Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Die Schließung durch den Kreis war in enger Absprache mit dem MAGS und der Bezirksregierung Münster erfolgt.
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 9. Mai 2020 den Eilantrag des Betriebs abgelehnt, die befristete Schließung auszusetzen. In einer Pressemitteilung führte das Verwaltungsgericht zur Begründung seines Beschlusses aus, die Corona-Pandemie begründe eine ernstzunehmende Gefahrensituation, die staatliches Einschreiten nicht nur rechtfertige, sondern mit Blick auf die Schutzpflicht des Staates weiterhin gebiete. Der Betrieb der Antragstellerin sei „zu einer erheblichen epidemiologischen Gefahrenquelle nicht nur für die eigene Belegschaft geworden sei“. Demgegenüber griffen die von der Antragstellerin in den Fokus ihrer Ausführungen gestellten wirtschaftlichen Erwägungen nicht durch. Die der Antragstellerin drohenden Nachteile seien rein finanzieller Natur und vermochten sich gegenüber dem Lebens- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter und ihrer möglichen Kontaktpersonen nicht durchzusetzen.
Eine Kontrolle des Betriebs durch Arbeitsschützer der Bezirksregierung hatte am Freitag unter anderem ergeben, dass Infektionsschutzvorgaben sowohl im Zerlegebetrieb als auch in den Umkleiden nicht beachtet wurden. Unter anderem wurden Schutzmasken falsch getragen und Mindestabstände nicht eingehalten. Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung unterstützen die Kreisgesundheitsämter nicht nur in Coesfeld auch bei der Überprüfung von Unterkünften von Beschäftigten von Schlachtbetrieben.
Die Testungen der Beschäftigten des Coesfelder Betriebes wurden auch am Wochenende fortgesetzt. Anzahl der genommenen Abstriche liegt jetzt (Stand: 10. Mai, 11.50 Uhr) bei 952. Davon wurden 211 positiv getestet, 290 negativ. 451 Ergebnisse stehen noch aus. Vor allem durch die Testungen in Zusammenhang mit dem Schlachtbetrieb stieg von Samstag auf Sonntag (Stand: 0 Uhr) im Kreis Coesfeld die Zahl der laborbestätigten Corona-Infektionen von 685 auf 714 Fälle an. Die Inzidenz-Rate (Fälle pro 100.000 Einwohner in den zurückliegenden 7 Tagen) kletterte von 76,4 auf 85. Durch die Fortsetzung der Testungen zur Ausbruchsbekämpfung ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Der Kreis Coesfeld ist für die Dauer einer Woche von den Änderungen der Corona-Maßnahmen ausgenommen, die in Nordrhein-Westfalen ab 11. Mai gelten. Die Wiederaufnahme des Schul- und Kita-Betriebs findet dagegen statt.