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Mehr Dokumentation für mehr Harmonisierung

Die Bestimmungen zur Europäischen Verpackungsverordnung wurden im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Aus gegebenem Anlass lesen Sie folgend ein Spezial-Thema der Woche

Die Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) hat einen mehrjährigen Weg hinter sich gebracht, bevor der EU-Umweltrat im Dezember 2024 seine formale Zustimmung erteilte. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfall zu reduzieren, Vorgaben in der EU zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft insgesamt zu fördern. Spezifische Anforderungen an das Design sollen dafür sorgen, dass bis 2030 jede Verpackung recycelbar ist. Zudem setzt die PPWR Zielvorgaben, wie viel des in Umlauf befindlichen Verpackungsmaterials recycelt werden muss und wie hoch der Recyclinganteil der Verpackungen selbst sein soll. Mit der neuen Verordnung ist auch eine europaweite Harmonisierung der bislang bestehenden nationalen Verpackungsgesetze verbunden. Die Hoffnung, dass dies eine Erleichterung bringt, ist insbesondere bei mittelständischen Unternehmen in Europa groß. Grundsätzlich gilt: Auch wenn die Regelungen erst ab 12. August 2026 greifen, ist es wichtig, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind betroffen  

Die PPWR hat weitreichende Auswirkungen auf Betriebe, die Verpackungen produzieren, einführen oder vertreiben, also insbesondere Verpackungswirtschaft, Handel und Konsumgüterindustrie. Die neuen Vorgaben stellen sie vor große Herausforderungen: Verpackungen müssen beispielsweise künftig so gestaltet sein, dass sie den neuen Recycling- und Wiederverwendungsanforderungen entsprechen. Dies kann bedeuten, dass Materialien geändert oder Verpackungen neu konzipiert werden müssen und dass die Umstellung auf recycelbare Stoffe und die Anpassung der Produktionsprozesse zu höheren Kosten führt. Möglicherweise sind Investitionen in neue Technologien und Maschinen nötig, um die künftigen Standards zu erfüllen. Diese Veränderungen erfordern eine umfassende strategische Planung und Anpassung der Geschäftsprozesse, um den Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben. 

Verpackungen werden immer mehr zum Compliance-Risiko 

Dazu kommt: Mit den neuen Regelungen werden Verpackungen zunehmend zu einem Compliance-Risiko für Unternehmen. Die erweiterte Herstellerverantwortung nimmt die Betriebe für die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen in die Pflicht – einschließlich Rücknahme und Recycling. So können unter anderem die Einrichtung von Rücknahmesystemen und Partnerschaften mit Recyclingunternehmen nötig werden. Darüber hinaus müssen Verpackungen zukünftig klar gekennzeichnet sein, um die Recyclingfähigkeit und eine korrekte Entsorgung zu gewährleisten. Dies erfordert zusätzliche Ressourcen für die Entwicklung und Implementierung neuer Etiketten und Informationssysteme. 

All dies ist kein „nice to have“: Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann zu erheblichen Strafen führen. Unternehmen müssen durch regelmäßige Audits und Überprüfungen sicherstellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen, und sich intensiv mit den neuen Regelungen auseinandersetzen sowie ihre Verpackungsstrategien entsprechend anpassen. Gleichzeitig nehmen die Mengen an verpackten Waren aus Nicht-EU-Staaten zu, die nur stichprobenweise auf Einhaltung dieser und anderer Vorschriften geprüft werden. Diese Schieflage im Wettbewerb sorgt für großes Unverständnis bei betroffenen Betrieben und Branchen, die im heimischen Markt immer mehr sanktionsbewehrten Aufwand betreiben müssen. 

Weitere Vereinfachungspotenziale erschließen 

Die Verordnung wird in den kommenden Jahren durch sogenannte Durchführungs- und delegierte Rechtsakte noch weiter konkretisiert. Die zukünftigen Regelungen sollen insbesondere das Aufkommen von Verpackungsabfällen durch unsachgemäße Entsorgung verringern und die Kreislaufwirtschaft durch Schließen der Stoffströme fördern. 

Die europäische Harmonisierung bringt aber vorerst keine Reduzierung von bürokratischem Aufwand für Unternehmen mit sich: Neben der Bestellung von Bevollmächtigten, die für Unternehmen die verpackungsrechtlichen Pflichten in den jeweiligen europäischen Exportländern erfüllen, sind Registrierungspflichten in den jeweiligen nationalen Verpackungsregistern vorgesehen. Die zuständige Stelle hierfür ist in Deutschland die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Mit solchen Vorgaben wächst der bürokratische Aufwand, und es entstehen weitere Kosten für Unternehmen. Hilfreich wäre eine europaweit einheitliche Registrierung nach dem One-Stop-Shop-Verfahren. Dadurch würde der Warenverkehr innerhalb der EU erheblich erleichtert und der Binnenmarkt gestärkt. Einen ersten direkten betriebswirtschaftlichen Nutzen für Unternehmen wird hingegen die Harmonisierung der Kennzeichnung von Verpackungen bringen. Solche Vereinfachungen wären auch an anderer Stelle hilfreich für die Wirtschaft.

DIHK Berlin

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