Das Landgericht Duisburg hat das Verfahren um die Loveparade-Katastrophe eingestellt. 21 Menschen waren am 24. Juli 2010 bei der Veranstaltung ums Leben gekommen, mehr als 650 Personen wurden verletzt. Insgesamt 10 Angeklagte mussten sich vor Gericht verantworten. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie gegen einen Mitarbeiter der Veranstaltungsfirma Lopavent wurden bereits vor mehr als einem Jahr eingestellt. Die Anklage gegen die verbliebenen drei lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.
Mit der Einstellung des Verfahrens endete einer der aufwendigsten Strafprozesse der Nachkriegszeit ohne Urteil. Begründet wurde dies mit Verweis auf Einschränkungen des Prozesses durch die Corona-Pandemie sowie die baldige Verjährung der möglichen Straftaten. Bei den verbliebenen drei Angeklagten hatte das Gericht nur noch eine geringe Schuld vermutet. Die Staatsanwaltschaft sowie die Angeklagten hatten einer Einstellung zuvor zugestimmt. Kritik an der Einstellung gab es von Angehörigen der Opfer, die im Prozess als Nebenkläger auftraten. Ein Vertreter der Nebenanklage sprach „von einem schlechten Tag für die Justiz“. Anfechtbar ist der Beschluss des Gerichts indes nicht.
Nach der Verkündung der Einstellung stellte das Gericht anschließend ausführlich die eigenen Erkenntnisse dar. So zeigte sich das Gericht überzeugt davon, die Gründe für die Katastrophe gefunden zu haben. Die seien sowohl in der Planung, als auch in der Ausführung am Tag des Unglücks selbst zu finden. „Die Vereinzelungsanlagen und Schleusen waren nicht auf die erwartenden Personenmengen ausgerichtet. Zäune führten zu zusätzlichen Engstellen“, sagte Richter Klein. „Der Stau vor den Vereinzelungsanlagen sei vorhersehbar gewesen“ führte Klein weiter aus. Zudem seien nicht ausreichend freie Flächen für die Abwicklung der Personenströme vorhanden gewesen. Dieser Stau erzeugte den Druck, der für die hohe Zahl an Toten und Verletzten verantwortlich gewesen sei.
Hinsichtlich der Ausführungsfehler schilderte der vorsitzende Richter, dass es sich um ein komplexes Ausführungsgeschehen gehandelt habe. Eine falsch angeordnete Polizeikette an der Rampe Ost spielte ebenso eine Rolle, wie Koordinations- und Kommunikationsprobleme zwischen der Polizei, der Feuerwehr und dem Ordnungsamt. Zudem gab es Krisengespräche zwischen der Polizei und der Feuerwehr ohne Beteiligung der Veranstalter. Dies führte zu zusätzlichen Schwierigkeiten und machte eine schnelle und koordinierte Lenkung der Personenströme unmöglich. Die Richter weisen darauf hin, dass es letztlich nicht den einen Schuldigen in dieser Katastrophe gibt, sondern vielmehr eine ganze Reihe von Fehlern zu den schrecklichen Ereignissen geführt hätte.
Viele Angehörige der Opfer konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht im Gericht erscheinen. Unter den Opfern befinden sich auch viele Ausländer, etwa aus Spanien, Australien, den Niederlanden oder China, die Aufgrund der Reisebeschränkungen nicht im Gericht vor Ort sein konnten.