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Rückkehrzentren: Eine umstrittene Lösung für die EU?

Zwischen Menschenrechten und Politik: Die Debatte um Abschiebezentren in Drittstaaten

Die EU-Grundrechteagentur äußert Bedenken gegenüber "Rückkehrzentren" für Migranten in Drittstaaten. Sie warnt vor rechtsfreien Zonen und fordert strenge Auflagen wie Einzelfallprüfungen und unabhängige Kontrollen. Die Diskussion um diese Zentren ist in der EU hoch umstritten.

Seit Monaten debattiert die EU über die Errichtung von "Rückkehrzentren", in denen Migranten untergebracht werden sollen, die ausreisepflichtig sind oder denen ein EU-Land die Einreise verweigert hat. Während Befürworter eine effizientere Migrationspolitik erhoffen, warnen Kritiker, darunter die Grundrechteagentur, vor Menschenrechtsverletzungen. Die Verantwortung für solche Zentren bliebe laut EU-Recht bei den Mitgliedstaaten oder der Grenzschutzagentur Frontex. Um rechtliche Standards zu wahren, seien verbindliche Abkommen mit den jeweiligen Drittstaaten erforderlich.

Das EU-Recht verbietet die willkürliche Inhaftierung oder Überstellung von Personen, die ernsthaftem Schaden oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sein könnten. Besonders schutzbedürftige Migranten dürften daher nicht in solche Zentren gebracht werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich skeptisch und betonte, dass Abschiebungen mit europäischem Recht vereinbar sein müssen.

Die CDU spricht sich im Vorfeld der Bundestagswahl am 23. Februar für die Prüfung von Asylverfahren in "sicheren Drittstaaten" aus. Italien hat als einziges EU-Land ein entsprechendes Abkommen mit Albanien geschlossen, das allerdings juristischen Hürden unterliegt. Mehrfach ordneten Gerichte an, dass Migranten aus Albanien nach Italien zurückgebracht werden mussten.

OZD / ©AFP


OZD-Kommentar: Eine umstrittene Strategie zur Migrationskontrolle

Die Idee der "Rückkehrzentren" wirft zahlreiche rechtliche und ethische Fragen auf. Die Menschenrechte der Betroffenen stehen auf dem Spiel, während einige EU-Staaten pragmatische Lösungen zur Begrenzung irregulärer Migration suchen.

Ein großer Kritikpunkt ist die Frage der Verantwortung: Bleiben die EU-Staaten wirklich haftbar für das, was in Drittstaaten geschieht? Und können rechtliche Standards in diesen Ländern durchgesetzt werden? Der Fall Albanien zeigt, dass die Umsetzung dieser Zentren mit erheblichen Problemen behaftet ist.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob weitere Länder dem Beispiel Italiens folgen oder ob juristische Hürden den Plänen einen Riegel vorschieben. Die Bundestagswahl könnte zudem neue Impulse in die Debatte bringen.


Biographie und Erklärung:

Wer ist Olaf Scholz?

Olaf Scholz ist seit Dezember 2021 Bundeskanzler Deutschlands und Mitglied der SPD. Zuvor war er Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler. Seine politische Karriere begann in den 1980er Jahren, seither hat er verschiedene hochrangige Positionen innerhalb der SPD und der Bundesregierung bekleidet. Scholz gilt als pragmatischer Politiker mit einer eher konservativen Finanzpolitik.

Was ist die EU-Grundrechteagentur?

Die EU-Grundrechteagentur (FRA) mit Sitz in Wien wurde 2007 gegründet und hat die Aufgabe, die Einhaltung der Grundrechte in der EU zu überwachen. Sie erstellt Berichte und gibt Empfehlungen zu Themen wie Migration, Datenschutz und Diskriminierung ab.



Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP