Die TV-Debatte am 17. Februar wird somit ohne die kontroverse Politikerin stattfinden. Eingeladen sind stattdessen die Spitzenkandidaten von SPD, Union, Grünen und AfD.
Nach Angaben des Gerichts legte der Westdeutsche Rundfunk (WDR), der für die Sendung verantwortlich ist, einen klaren Maßstab an: Parteien müssen in Umfragen konstant bei mindestens zehn Prozent Zustimmung liegen. Das BSW sah hierin eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit. Besonders unverständlich sei die Einladung der Grünen, da diese nach Ansicht des BSW keine realistische Chance hätten, den Kanzler zu stellen.
Das BSW argumentierte zudem, dass Wagenknecht nach Unionskandidat Friedrich Merz die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft habe. Eine Koalition mit der AfD sei zwar nicht angestrebt, aber auch nicht ausgeschlossen – damit könne Wagenknecht zur "Königsmacherin" werden. Doch das Verwaltungsgericht wies dies zurück: Dem Recht auf Chancengleichheit des BSW stehe die Rundfunkfreiheit des WDR gegenüber, die dem Sender erlaube, die Teilnehmer eigenständig festzulegen.
Der WDR sei verpflichtet, die Parteien entsprechend ihrer politischen Bedeutung zu berücksichtigen, was er in anderen Formaten tue. Das Gericht urteilte, dass das BSW gegenwärtig nicht mit den eingeladenen Parteien vergleichbar sei. SPD, Union, Grüne und AfD hätten eine deutlich bessere Ausgangslage für das Kanzleramt, während FDP, Linkspartei und BSW primär darum kämpften, in den Bundestag einzuziehen.
Das BSW kann gegen den Beschluss Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
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OZD-Kommentar
Die Entscheidung des Gerichts dürfte für Diskussionen sorgen. Die ARD kann damit weiterhin selbst entscheiden, wen sie in die "Wahlarena" einlädt – doch ob dieser Maßstab fair ist, bleibt umstritten. Die zehn-Prozent-Hürde als Kriterium ist durchaus fragwürdig: Auch Parteien mit weniger Zustimmung könnten eine politische Dynamik entfalten, die sie zu ernstzunehmenden Akteuren macht.
Besonders interessant ist, dass das BSW explizit auf die AfD als möglichen Koalitionspartner verweist. Ob eine Zusammenarbeit in irgendeiner Form realistisch ist oder nur als Argument in der juristischen Auseinandersetzung dient, bleibt offen. Klar ist jedoch: Wagenknecht wird ihren Ausschluss aus der Sendung medial auszuschlachten wissen. Und genau das könnte dem BSW mehr Aufmerksamkeit verschaffen, als ein Auftritt in der Wahlarena es getan hätte.
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Wer ist Sahra Wagenknecht?
Sahra Wagenknecht ist eine deutsche Politikerin und Publizistin. Sie wurde 1969 in Jena geboren und war lange Zeit eine der bekanntesten Figuren der Linken. Nach internen Streitigkeiten gründete sie 2023 das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das sich als Alternative zur bisherigen Parteienlandschaft positioniert. Wagenknecht ist bekannt für ihre wirtschaftskritischen und migrationspolitischen Positionen, die sowohl linke als auch rechte Wähler ansprechen.
Was ist der Westdeutsche Rundfunk (WDR)?
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) ist eine der größten Rundfunkanstalten Deutschlands und Teil der ARD. Gegründet 1956, hat der WDR seinen Sitz in Köln und betreibt zahlreiche Fernseh- und Radioprogramme. Er finanziert sich über den Rundfunkbeitrag und hat den gesetzlichen Auftrag, unabhängige Berichterstattung und politische Bildung sicherzustellen. In Wahlzeiten organisiert er Formate wie die "Wahlarena" zur politischen Debatte.
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