Das Amtsgericht Freiburg hat einen 24-jährigen Mopedfahrer zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt, nachdem er im Mai 2023 beim Überholen wartender Autos einen Fußgänger tödlich verletzt hatte. Der Unfall ereignete sich, als der Fahrer mehrere Fahrzeuge überholte, die gestoppt waren, um einem Fußgänger das Überqueren der Straße zu ermöglichen. Obwohl er die Straße aufgrund der stehenden Fahrzeuge nicht vollständig einsehen konnte, fuhr der Mopedfahrer mit unangepasster Geschwindigkeit an der Kolonne vorbei und erfasste den Fußgänger, der noch am gleichen Tag an den Folgen der Verletzungen starb.
Zuvor war im Strafbefehl eine höhere Geldstrafe von 9.600 Euro vorgesehen. Das Gericht reduzierte die Strafe jedoch auf 1.600 Euro, da es sich um fahrlässige Tötung handelte, was in diesem Fall als weniger schwerwiegend eingestuft wurde.
OZD/AFP
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