Der Fall des mutmaßlichen Serienmörders aus Berlin wird immer düsterer: Die Zahl der mutmaßlichen Mordopfer des unter Verdacht stehenden Palliativarztes ist auf zehn gestiegen. Polizei und Staatsanwaltschaft teilten am Dienstag mit, dass der bestehende Untersuchungshaftbefehl entsprechend erweitert wurde.
Zwei neue Opfer – 25-Jährige und 57-Jährige unter den Toten
Die Ermittler identifizierten zwei weitere Frauen, die der Arzt als Palliativmediziner betreute. Die 25-jährige Frau soll er am 22. September 2021 in Berlin-Bu ckow getötet haben, die 57-Jährige am 5. Juni 2024 in Berlin-Kreuzberg.
In beiden Fällen soll der Mediziner seinen Opfern ohne medizinische Notwendigkeit ein tödliches Medikamentengemisch verabreicht haben.
Die Ermittler kamen den neuen Fällen durch die Auswertung von Patientenakten und die Exhumierung der Verstorbenen auf die Spur. Auch bei den acht vorher bekannten Opfern gehen Polizei und Staatsanwaltschaft von Mordlust als Motiv aus.
Der Arzt, der bei einem Pflegedienst angestellt war, soll insgesamt zehn Menschen getötet haben – sechs Frauen und vier Männer im Alter von 25 bis 94 Jahren.
Besonders perfide: In fünf Fällen soll er anschließend Feuer gelegt haben, um seine Taten zu vertuschen.
Seit August 2024 sitzt der Verdächtige in Untersuchungshaft.
OZD / ©AFP
OZD-Kommentar
Ein Arzt als Serienmörder – der Abgrund der Medizin?
Ein Palliativarzt, der anvertraute Patienten tötet – es klingt wie ein düsterer Krimi, ist aber Realität. Das Vertrauen in die Medizin erhält durch diesen Fall einen erschütternden Schlag.
Die Ermittler gehen von Mordlust als Tatmotiv aus – ein Begriff, der in der Rechtsmedizin für Täter verwendet wird, die aus dem reinen Verlangen zu töten handeln.
OZD-Prognose:
Sollten die Ermittlungen weitere Opfer zutage fördern, könnte der Fall einer der größten Mediziner-Serienmorde in Deutschland werden. Ein Prozess wird höchstwahrscheinlich lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung nach sich ziehen.OZD-Erklärungen
Was ist „Mordlust“?
Mordlust ist ein juristischer Mordtatbestand (§ 211 StGB) und beschreibt eine Tötung aus Freude am Töten – ohne äußere Notwendigkeit oder persönlichen Nutzen.
Wie konnten die Ermittler neue Opfer identifizieren?
Durch die Exhumierung von Leichen und eine forensische Analyse der Medikamentengaben kamen die Behörden dem Arzt auf die Spur.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP