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Brutale Gewalt, kein Notruf – Wald-Leiche von Mainleus: Gericht spricht drittem Täter Urteil

WG-Mord nach Eskalation um verstopfte Toilette – Jetzt auch Roland K. verurteilt

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Die tödliche Eskalation in einer bayerischen T rinker-WG hat ein weiteres Urteil zur Folge: Das Landgericht Bayreuth verurteilte den dritten Angeklagten im brutalen Mordfall von Mainleus zu zwölf Jahren Haft. Der 41-jährige Roland K. wurde am Dienstag wegen Mordes durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

Damit wurde die letzte juristische Lücke in einem Fall geschlossen, der durch seine Grausamkeit schockierte. Zwei weitere Täter – ein Mann und eine Frau – waren bereits rechtskräftig verurteilt worden.

Hintergrund: Streit um eine verstopfte Toilette eskaliert in brutale Gewalt. Die Bewohner einer Wohngemeinschaft, geprägt von Alkoholexzessen, attackierten ihr 48-jähriges Opfer immer wieder. Doch an jenem Abend im Februar 2023 endete die Gewalt tödlich.

Schläge, Qualen – und ein Opfer, das sich nicht mehr wehren konnte

Nach Überzeugung des Gerichts hatten Roland K. und ein bereits verurteilter Komplize ihren Mitbewohner mit diversen Gegenständen verprügelt. Das Opfer erlitt schwerste innere und äußere Verletzungen – doch statt Hilfe zu holen, wurde die Leiche einfach entsorgt.

Roland K. soll laut Urteil den Befehl gegeben haben, den sterbenden Mitbewohner in den Wald zu schaffen, statt einen Notruf abzusetzen. Dort wurde die Leiche am Valentinstag 2023 von einer Spaziergängerin entdeckt.

Das Urteil ist ein weiteres Kapitel in einem erschreckenden Fall von Gewalt, Ignoranz und moralischer Kälte.

OZD / AFP


OZD-Kommentar

Mord durch Wegsehen: Wie tief kann ein Mensch sinken?

Ein Mitbewohner liegt sterbend am Boden – und was machen seine Peiniger? Sie rufen nicht die Rettungskräfte, sondern schleppen ihn einfach weg. Roland K. mag nicht selbst zugeschlagen haben, aber er hat das Urteil über seinen Mitbewohner gefällt: Tod durch unterlassene Hilfeleistung.

Dieses Urteil zeigt einmal mehr: Ignoranz und Feigheit können genauso tödlich sein wie rohe Gewalt. Dass die Täter bereits vorher Gewalt gegen das Opfer ausgeübt haben, lässt tief blicken. In dieser Wohngemeinschaft galt offenbar das Gesetz des Stärkeren – und wer zu schwach war, wurde aussortiert.

OZD-Prognose:
Mit diesem Urteil dürfte der Fall nun abgeschlossen sein. Doch die Frage bleibt: Wie konnte eine solche Eskalation in einer normalen Wohngemeinschaft unbemerkt bleiben?


OZD-Erklärungen

Was bedeutet „Mord durch Unterlassen“?

Mord durch Unterlassen liegt vor, wenn eine Person eine Tötung bewusst zulässt, obwohl sie rechtlich verpflichtet wäre, Hilfe zu leisten. In diesem Fall hätten die Täter den Notruf rufen müssen – taten es aber nicht.

Warum wurde der dritte Angeklagte erst jetzt verurteilt?

Roland K. war zunächst nicht verhandlungsfähig und kam erst Monate nach dem Hauptprozess in Untersuchungshaft. Sein Verfahren wurde daher erst später geführt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP