Ein früherer Tennistrainer ist in Bremen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt verhängte am Donnerstag eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gegen den 46-Jährigen, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Er wurde auch wegen der Herstellung und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten schuldig gesprochen.
Der Prozess gegen den Mann hatte Ende Januar begonnen. Er arbeitete unter anderem in Bremerhaven. Das Gericht stellte nun sieben Fälle von Missbrauch und acht sexuelle Übergriffe fest. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf höchstens zwei Jahre. OZD / AFP
OZD-Kommentar
Das Urteil wirft Fragen auf. Dass ein verurteilter Täter, der wegen mehrerer Missbrauchsfälle sowie des Besitzes und der Herstellung von kinder- und jugendpornografischem Material schuldig gesprochen wurde, lediglich eine Bewährungsstrafe erhält, dürfte auf breite gesellschaftliche Kritik stoßen. Während die Staatsanwaltschaft eine deutlich höhere Haftstrafe gefordert hatte, blieb das Gericht unter diesem Strafmaß.
Die Entscheidung zeigt einmal mehr die Herausforderungen der Justiz im Umgang mit Sexualstraftaten gegen Kinder. Kritiker dürften fordern, dass solche Vergehen konsequenter geahndet werden, um abschreckend zu wirken und potenzielle Täter abzuschrecken.
OZD-Analyse
Zahlen, Daten, Fakten
Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Tatbestand: Sieben Fälle von Missbrauch, acht sexuelle Übergriffe, Herstellung und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte.
Forderung der Staatsanwaltschaft: 3,5 Jahre Haft.
Position der Verteidigung: Plädierte auf höchstens zwei Jahre.
Tatort: Bremen und Bremerhaven.
Was bedeutet eine Bewährungsstrafe?
Eine Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Verurteilte nicht ins Gefängnis muss, sofern er sich in einer festgelegten Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lässt und eventuell angeordnete Auflagen erfüllt.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für Sexualstraftaten gegen Kinder in Deutschland?
Sexueller Missbrauch von Kindern wird nach §176 StGB mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und 15 Jahren geahndet. Die Strafen hängen von der Schwere der Tat und den Umständen ab.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.