Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich mit der Ideologie des IS identifizierte und einen Anschlag plante. Seine glaubhafte Distanzierung führte zur Bewährung.
Das Landgericht Stuttgart hat einen Jugendlichen, der an der Planung eines islamistischen Anschlags beteiligt war, zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Der damals 16-Jährige hatte sich mit der Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) identifiziert und sich bereit erklärt, einen gemeinschaftlichen Mord zu begehen.
Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte der Verurteilte gemeinsam mit drei weiteren Jugendlichen IS-Propagandamaterial konsumiert und über mögliche Anschläge in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg kommuniziert. Die Gruppe wurde im Frühling 2024 festgenommen, nachdem Sicherheitsbehörden verdächtige Chats entdeckt hatten.
Das Gericht entschied sich für eine Bewährungsstrafe, da der Jugendliche die Tat gestanden und sich glaubhaft von der islamistischen Szene distanziert habe. Die Richter waren überzeugt, dass er künftig keine Straftaten mehr begehen werde. Zudem wurde ihm auferlegt, eine stationäre Heimerziehung anzustreben und eine Orientierungsphase in einem Zentrum gegen Extremismus zu durchlaufen.
Ein Sachverständiger stellte dem Angeklagten eine günstige Kriminalprognose aus. Auch das Gericht sah die ergriffenen Maßnahmen als ausreichend an, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Die Verfahren gegen die drei weiteren Verdächtigen laufen vor dem Landgericht Düsseldorf und finden ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
OZD-Kommentar - Ministrafe, die keiner mehr versteht?
Ein
Jugendlicher, der bereit war, für eine extremistische Ideologie zu
morden, bleibt auf freiem Fuß – ein Urteil, das Fragen aufwirft. Zwar
hat sich der Verurteilte glaubhaft distanziert, doch bleibt unklar, ob
die Maßnahmen ausreichen, um eine erneute Radikalisierung zu verhindern.
Gerade bei islamistischer Gewaltbereitschaft braucht es ein konsequentes Vorgehen, um eine Rückkehr in die Szene dauerhaft zu unterbinden. Die Auflagen des Gerichts sind zwar ein Anfang, doch bleibt die Frage, ob sie in einem derart schweren Fall ausreichend sind.
Die Bewährungsstrafe zeigt, dass die Justiz auf Resozialisierung setzt. Doch ohne strikte Überwachung bleibt das Risiko einer Rückkehr in extremistische Kreise bestehen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Jugendliche tatsächlich von seiner radikalen Vergangenheit Abstand hält – oder ob die Entscheidung des Gerichts zu optimistisch war.
Die Frage ist auch, war das Gericht möglichweise zu naiv?
OZD-Analyse
Urteil und Begründung
Das Landgericht Stuttgart verhängte zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung
Das Gericht sah die glaubhafte Distanzierung des Angeklagten als entscheidend an
Er
muss sich einer stationären Heimerziehung unterziehen und eine
Orientierungsphase in einem Zentrum gegen Extremismus absolvieren
Hintergrund des Falls
Der Jugendliche konsumierte IS-Propagandamaterial und identifizierte sich mit der Ideologie der Terrorgruppe
Mit drei weiteren Jugendlichen plante er einen Anschlag in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg
Die Ermittler kamen den Plänen durch Chats auf die Spur und nahmen die Gruppe im Frühjahr 2024 fest
Bedeutung für zukünftige Fälle
Das Urteil zeigt, dass Gerichte in Radikalisierungsfällen verstärkt auf Resozialisierung setzen!
Die Wirksamkeit solcher Maßnahmen hängt entscheidend von der Nachbetreuung ab!
Der Fall könnte Signalwirkung für den Umgang mit jugendlichen Extremisten haben!
OZD-Biographien und Erklärungen
Was ist der Islamische Staat (IS)?
Der
Islamische Staat (IS) ist eine dschihadistische Terrororganisation, die
in den vergangenen Jahren durch brutale Anschläge und Propaganda
weltweit für Angst und Schrecken sorgte. Die Gruppe kontrollierte
zeitweise große Gebiete im Irak und in Syrien und verbreitete ihre
Ideologie über soziale Medien. Trotz militärischer Niederlagen bleibt
der IS in Form von Untergrundnetzwerken aktiv und rekrutiert weiterhin
Anhänger, insbesondere über das Internet.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.
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