Friedrich Merz will im Fall Netanjahu die Pflicht zur Umsetzung von IStGH-Haftbefehlen missachten. Der Europäische Gerichtshof machte Vorgaben zur Richterbesoldung. Am Kammergericht begann ein Strafprozess wegen Hamas-Waffendepots.
Thema des Tages
Netanjahu in Deutschland: Nun schreiben auch SZ (Kristiana Ludwig/Sina-Maria Schweikle), FAZ (Alexander Haneke) und TAZ (Christian Rath) über die Einladung von Kanzler in spe Friedrich Merz für einen Deutschland-Besuch von Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. Man werde "Mittel und Wege" finden, so Merz, dass Netanjahu "Deutschland besuchen und auch wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist". Der Internationale Strafgerichtshof hatte im November einen Haftbefehl gegen Netanjahu wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg erlassen.
Rechtsprofessor Kai Ambos beschreibt im Verfassungsblog detailliert die völkerrechtlichen Pflichten der Bundesrepublik bezüglich der Vollstreckung von Haftbefehlen des IStGH, die im Gerichtsverfassungsgesetz und im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem IStGH geregelt sind. Das Festnahme- und Überstellungsverfahren, bei dem die örtliche zuständige Generalstaatsanwaltschaft und das örtlich zuständige OLG eine zentrale Rolle spielen, lasse keinen Raum für eine politische Intervention. Sollte Merz als Kanzler hiervon abweichen, bedeutete dies einen Angriff auf die Gewaltenteilung. Allgemeinpolitische Interessen können zwar gegenüber dem IStGH in einem Konsultationsverfahren geltend gemacht werden, sie rechtfertigen aber nicht die fehlende Befolgung von IStGH-Ersuchen, insbesondere zur Überstellung von Tatverdächtigen.
Bernd Dörries (SZ) bezeichnet es zwar als "verständlich", dass die Festnahme eines israelischen Regierungschefs auf deutschem Boden für Friedrich Merz (CDU) "nicht vorstellbar" ist. Dabei gelte Deutschlands besondere Verantwortung jedoch dem Land Israel und "nicht Benjamin Netanjahu persönlich."
Rechtspolitik
Bundestags-Wahlrecht/Zweitstimmendeckung: Der Politikprofessor Joachim Behnke verteidigt auf spiegel.de das novellierte Bundestags-Wahlrecht gegen Kritik aus Reihen der CDU/CSU. Das erklärte Ziel der jüngsten Reform, die Einhaltung der Regelgröße des Parlaments, wurde erstmals seit 1976 erreicht. Den zentralen Mechanismus der Zweitstimmendeckung habe das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer nicht beanstandet.
Auch Eva Ricarda Lautsch (zeit.de) zeigt kein Verständnis für Kritik am "erfolgreichsten Entbürokratisierungsprojekt der letzten Regierung." Es bleibe zu hoffen, dass die Äußerungen des designierten Kanzlers Friedrich Merz lediglich als "Signal in Richtung der enttäuschten eigenen Leute" gemeint gewesen sein sollen.
Bundestags-Wahlrecht/5-Prozent-Klausel: Jost Müller-Neuhof (Tsp) problematisiert in seinem Kommentar die Fünfprozentklausel. Obgleich nach gängiger Argumentation ein "Wundermittel gegen instabile Verhältnisse", stelle sie bei jeder Wahl den Grundsatz der Wahlgleichheit in Frage.
Bundestagswahl – Auslandsdeutsche: Die Erfolgsaussichten einer Wahlprüfungsbeschwerde des BSW schätzen nun auch Rechtsprofessor Matthias Friebe auf beck-aktuell, FAZ (Marlene Grunert) und SZ (Wolfgang Janisch) als gering ein. Die vom Hbl (Heike Anger) eingeholten Expertenstimmen kommen zum gleichen Ergebnis.
Schuldenbremse: Über die Idee, Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse bzw. zum Sondervermögen Bundeswehr angesichts der im nächsten Bundestag existierenden Sperrminorität durch die Fraktionen von AfD und Linke noch mit dem aktuellen Bundestag auf den Weg zu bringen, schreibt nun auch tagesschau.de (Alena Lagmöller/Klaus Hempel). Nach Art. 39 Grundgesetz muss das neue Parlament spätestens am 30. Tag nach der Wahl, mithin am 25. März, zusammentreten. Die SZ (Henrike Roßbach u.a.) bringt einen Überblick in Frage-und-Antwort-Form zu den diskutierten haushalts-verfassungsrechtlichen Vorschlägen.
Justiz
EuGH zu Richterbezügen: In zwei Urteilen zu Vorlagen aus Polen und Litauen hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass die Festlegung richterlicher Bezüge auf einer Rechtsgrundlage beruhen und darüber hinaus objektiv, vorhersehbar, beständig und transparent sein muss, damit willkürliche Eingriffe durch Legislative oder Exekutive ausgeschlossen sind. Dies gelte auch, wenn Bezüge gekürzt oder eingefroren werden sollen, was in den Ausgangsfällen der Fall war. Richter müssten genug verdienen, um nicht korruptionsanfällig zu sein. Es gebe aber keinen Anspruch, gleich viel zu verdienen wie andere juristische Berufe. Der EuGH legte Art. 19 EU-Vertrag aus, der auch die Unabhängigkeit der Gerichte schütze. Ob die nun definierten Vorgaben erfüllt wurden, müssen nationale Gerichte klären. beck-aktuell berichtet.
KG Berlin – Hamas-Depots: Am Kammergericht müssen sich vier Angeklagte gegen den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verteidigen. Im Auftrag der Hamas sollen die Männer Depots mit Waffen in verschiedenen europäischen Ländern betreut haben, die für Anschläge in Europa benutzt werden sollten. Das KG hat Verhandlungen bis in den Dezember terminiert. spiegel.de (Wiebke Ramm), SZ (Constanze von Bullion), taz (Frederik Eikmanns) und LTO berichten. Bild.de (Anne Losensky) beschreibt die erheblichen Sicherheitsmaßnahmen des Verfahrens.
BFH zu Hausgeld / Jahres-PK: Die in die Erhaltungsrücklage fließenden Hausgeldzahlungen können von Wohnungseigentümer:innen auch weiterhin nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies stellte der Bundesfinanzhof auf Klage eines Ehepaars klar, das sich auf die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes von 2020 berufen hatte. Der erforderliche Zusammenhang zur Vermietung entstehe erst mit tatsächlichen Ausgaben aus der Rücklage. Der Bericht von beck-aktuell (Joachim Jahn) geht zudem auch auf die Jahrespressekonferenz des BFH ein, bei der über rückläufige Eingangszahlen und wachsende elektronische Bearbeitung berichtet wurde.
Daneben wurden auf der BFH-Jahres-PK auch Entscheidungen zur Grundsteuer in verschiedenen Bundesländern für den Herbst angekündigt. Dies berichtet die FAZ (Katja Gelinsky).
OLG Köln zu Bericht über Katzenschutzverein: Ein in der BamS und auf bild.de im August 2024 veröffentlichter Artikel über einen Katzenschutzverein auf Mallorca war nach nun veröffentlichtem, bereits rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Köln von Ende Oktober in weiten Teilen unzulässig. Der Artikel hatte einen Spendenbetrug des Vereins nahegelegt und weitere Vorwürfe enthalten, die nicht ausreichend substantiiert wurden. Es fehlte auch eine Stellungnahme des Vereins. Nach Veröffentlichung des Artikels war das Spendenaufkommen des Vereins weitgehend eingebrochen. LTO (Pauline Dietrich) berichtet.
OLG Zweibrücken zu Hauskaufanfechtung: Die Entfernung tragender Wände eines Wohnhauses und deren Ersetzung durch eine Stahlträgerkonstruktion ist ein so schwerwiegender Eingriff, dass er Kaufinteressenten ungefragt mitgeteilt werden muss. Unterbleibt dies, rechtfertigt dies eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Dies entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem von LTO berichteten Fall bereits Ende September. Der im veräußerten Haus unternommene Umbau habe die Statik nachhaltig negativ beeinflusst und somit Aufklärungspflichten der Verkäufer begründet.
OLG Frankfurt/M. zu Behandlungsfehler: Einem mit schwersten Hirnschäden und mehrfachen Behinderungen Geborenen sprach das Oberlandesgericht Frankfurt/M. ein Schmerzensgeld von 720.000 Euro zu. Zu leisten sind diese vom behandelnden Arzt und einer Geburtsklinik, die angesichts einer Hochrisikoschwangerschaft mit eineiigen Zwillingen ein offensichtlich fehlerhaftes medizinisches Gesamtkonzept anwendeten. beck-aktuell berichtet.
OVG Koblenz zu Minischweinen: Das Halten sogenannter Minischweine in einem allgemeinen Wohngebiet ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Tiere seien mitnichten Kleintiere, eine Nutzungsuntersagungsverfügung daher rechtmäßig. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz von Anfang Februar schreibt beck-aktuell.
LG Bonn – Michael Winterhoff: Im Strafverfahren gegen den Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff beschreibt spiegel.de (Wiebke Ramm) ausführlich die Zeugenvernehmung eines Jugendlichen und dessen Mutter, die dem Landgericht Bonn die Ursachen und Auswirkungen der vom Angeklagten verordneten Psychopharmaka-Gabe beschrieben. Ein vom Gericht hinzugezogener Sachverständiger kritisierte die "Diagnosefindungen" Winterhoffs im Fall als nicht nachvollziehbar.
LG Berlin I zu Vermögensverwaltung Picam: Das Landgericht Berlin I hat den Unternehmer Thomas Entzeroth zu knapp sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Die von ihm betriebene Vermögensverwaltung Picam hat über Jahre hinweg ein betrügerisches Schneeballsystem aufrechterhalten und auf diese Weise Anleger um mindestens 80 Millionen Euro gebracht. Das Hbl (Lars-Marten Nagel) berichtet.
LG Hamburg zu Roman "Innerstädtischer Tod": Am Landgericht Hamburg ist das Berliner Galeristenehepaar Johann und Lena König mit dem Versuch gescheitert, dem Luchterhand Verlag den Vertrieb des Romans "Innerstädtischer Tod" von Christoph Peters bzw. einzelner Passagen hieraus zu untersagen. Die Antragstellenden erkannten sich aufgrund bestimmter Darstellungen im Roman wieder und machten eine Persönlichkeitsverletzung geltend. Die Abwägung zwischen ihrem Persönlichkeitsrecht und der Kunstfreiheit falle jedoch zugunsten des Verlags aus. Die Leser:innen würden nicht ohne Weiteres vermuten, dass der Autor wahre Begebenheiten schildere, auch wenn einzelne Figuren an tatsächliche Personen angelehnt seien. Der Bericht von spiegel.de erinnert zudem an den Fall "Esra" von Maxim Biller, dessen Vertrieb das Bundesverfassungsgericht 2007 unterband.
VG Wiesbaden zu Entlassung eines Rechtspflegers: Mit nun veröffentlichtem Urteil stellte das Verwaltungsgericht Wiesbaden Anfang September die Rechtmäßigkeit der Dienstentfernung eines Rechtspflegers fest, der Akten in einem Fluss entsorgte. Der Rechtspfleger war u.a. wegen Verwahrungsbruch im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus ist ihm ein schweres innerdienstliches Dienstvergehen vorzuwerfen, das die Dienstentfernung als geboten erscheinen lassen, schreibt LTO über die Entscheidung. Die von der Wasserschutzpolizei zufällig aufgefundenen, in einer Plastiktüte befindlichen Akten konnten nach Rettungsmaßnahmen weiterverwendet werden.
AG Lehrte zu erschlichenen Klinikaufenthalten: Wegen gewerbsmäßigem Betrug in 60 Fällen hat das Amtsgericht Lehrte einen 38-jährigen Obdachlosen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der einschlägig Vorbestrafte hatte sich durch vorgetäuschte Symptome Krankenhausaufenthalte erschlichen, um nicht in Obdachlosenunterkünften schlafen zu müssen. LTO berichtet.
Recht in der Welt
USA – Verfassungsumbau: Im ersten Teil einer ausführlichen Analyse beschreibt Rechtsprofessor Franz C. Mayer auf LTO die vom neuen US-Präsidenten Donald Trump in Gang gesetzte Umgestaltung der Verfassungsordnung. Die Inszenierung der mehr als 100 Präsidialerlasse drücke "offene Missachtung von Verfahren und Zuständigkeiten" aus und bezwecke offenbar einen "transformativen Umbau der bestehenden Ordnung", wie im "Project 2025" beschrieben. Im so geschaffenen politischen und gesellschaftlichen Klima erfüllen die verfassungsmäßigen "checks and balances" der sich gegenseitig einhegenden Gewalten ihre Funktionen nicht mehr. Ob die Bundes-Gerichtsbarkeit bzw. jene der Bundesstaaten Kontrolle ausüben kann, sei fraglich, weil die Äußerungen Donald Trumps nahelegen, das er unliebsame Gerichtsentscheidungen schlicht ignorieren werde.
EuGH/Italien – Asylverfahren in Albanien: Auf Anrufung eines italienischen Instanzgerichts verhandelte der Europäische Gerichtshof nun die Rechtmäßigkeit des sogenannten "Albanien-Modells", bei dem Asylanträge von im Mittelmeer aufgegriffenen Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten außerhalb der EU geprüft werden dürfen. Hierbei soll insbesondere geklärt werden, inwiefern exekutive Einschätzungen über die Sicherheit von Herkunftsstaaten einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Eine EuGH-Entscheidung sei in einigen Monaten zu erwarten, schreiben tagesschau.de (Egzona Hyseni) und beck-aktuell.
EuGH – Android Auto: Google als Entwickler des Betriebssystems Android Auto kann seine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, indem es versäumt hat, eine Interoperabilität mit einer App zur Lokalisierung von Ladestationen herzustellen. Ein von der italienischen Kartellbehörde verhängtes Bußgeld ist daher rechtens. Ob sich Google darüber hinaus auf nun vom Europäischen Gerichtshof entwickelte technische Ausnahmen berufen kann, muss das nationale Gericht klären. Es berichten FAZ und beck-aktuell.
Bosnien-Herzegowina – Hoher Repräsentant vs. Dodik: Am Obersten Gerichtshof Bosnien-Herzegowinas ist der Präsident der serbischen Teilrepublik, Milorad Dodik, wegen Missachtung von Anordnungen des Hohen Repräsentanten der Staatengemeinschaft angeklagt. Die Hintergründe erklärt die FAZ (Michael Martens) und beschreibt, dass die anstehende Entscheidung eine Staatskrise auslösen könnte. Die Vollstreckung eines Schuldspruchs – der die Entfernung aus dem Amt nach sich ziehe – sei in der Teilrepublik kaum denkbar, eine internationale Unterstützung des Hohen Repräsentanten gegenwärtig ebenfalls ausgeschlossen.
USA – AP-Ausschluss: Ein US-Bundesgericht hat den Eilantrag der Nachrichtenagentur AP auf sofortige Wiederherstellung eines Zugangs zum Weißen Haus verworfen. AP drohe kein "irreparabler Schaden", da die Agentur weiterhin allgemeine Informationen erhalte. Eine Hauptsacheverhandlung ist für den 20. März vorgesehen, so beck-aktuell.
Südkorea – Kriegsrecht: Zum Ende seines Amtsenthebungsverfahren beschrieb der suspendierte südkoreanische Präsident Yoon Suk Yeol dem Verfassungsgericht, dass die Kriegsrechtsverhängung lediglich als Warnung gemeint gewesen sei. Nach Erreichung dieses Ziels entschuldige er sich für verursachte "Verwirrung und Unannehmlichkeiten", so die FAZ (Jochen Stahnke). Yoons Verteidigung verwies auf den US-Supreme Court, nach dem ein Präsident nicht für die Ausübung seiner verfassungsmäßigen Befugnisse belangt werden dürfe. Das Gericht werde in ca. zwei Wochen entscheiden, ob Yoon einen "schweren Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung" begangen hat. Dies sei "wahrscheinlich, doch nicht gewiss".
Sonstiges
Gerhart Baum: Der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel/Max Bauer) erinnert in dieser Woche an den vor zwei Wochen verstorbenen früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und spricht zu diesem Zweck auch mit seiner früheren Mitstreiterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Fotos von Stimmzetteln: spiegel.de (Dietmar Hipp) erinnert an eine Bestimmung der Bundeswahlordnung, nach der in der Wahlkabine nicht fotografiert oder gefilmt werden darf. Das Strafgesetzbuch stellt darüber hinaus die Verletzung des Wahlgeheimnisses unter Strafe. Nach wohl herrschender Ansicht betreffe dies aber nur die Veröffentlichung fremder Wahlentscheidungen. Daher dürften Social-Media-Posts mit Fotos von ausgefüllten eigenen Stimmzetteln wohl folgenlos bleiben.
Das Letzte zum Schluss
Berufsanfang: Aller Anfang ist auch für die angehende Juristin Kim Kardashian nicht leicht. Wie die FAZ (Christiane Heil) berichtet, soll die reichweitenstarke Medienpersönlichkeit ihren Online-Einsatz für einen – mittlerweile hingerichteten – Todeskandidaten mit Bildern eines Namensvetters versehen haben. Der immer noch Lebende behauptet nun, hierdurch "Hass, Verachtung und/oder Lächerlichkeit ausgesetzt" worden zu sein und fordert Schadensersatz in ungenannter Höhe.
LTO
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