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AfD-Verbotsantrag gescheitert – Neuer Versuch?

Der Bundestag wird über den AfD-Verbotsantrag nicht mehr abstimmen – die Initiatoren wollen aber in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Versuch starten. Die Hürden für ein Verbot bleiben hoch.

Der Bundestag wird sich in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr mit dem Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens befassen. Die mehr als 120 Abgeordneten, die den Antrag eingebracht hatten, planen jedoch einen erneuten Versuch in der kommenden Legislatur. "Es bleibt unser Ziel, in der nächsten Legislaturperiode noch mal ein Gruppenverfahren auf den Weg zu bringen", erklärte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen dem ARD-Hauptstadtstudio.

Auch die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge bekräftigte, dass sie weiterhin für ein Verfahren in Karlsruhe kämpfen werde. "Die AfD stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar, und ich bin davon überzeugt, dass sie die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt."

Der Bundestag hatte Ende Januar erstmals über den Antrag beraten. Eine erneute Befassung wird jedoch nicht mehr stattfinden, sodass der Antrag mit dem Ende der Legislaturperiode am 25. März verfällt. Nach dem Prinzip der Diskontinuität müsste er in der neuen Legislaturperiode neu eingebracht werden.

CDU-Politiker Marco Wanderwitz, der dem neuen Bundestag nicht mehr angehören wird, kritisierte die zunehmende Radikalisierung der AfD. Er verwies auf die Aufnahme der ultrarechten Abgeordneten Maximilian Krah und Matthias Helferich in die neue AfD-Fraktion.

Die AfD wurde bei der Bundestagswahl am Sonntag mit 152 von 630 Mandaten zweitstärkste Kraft. Der Verfassungsschutz stuft sie bundesweit als rechtsextremistischen "Verdachtsfall" ein. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gilt sie als gesichert rechtsextremistisch.

Für ein Verbotsverfahren wäre eine Mehrheit im Bundestag erforderlich – im alten Parlament wären das 367 Abgeordnete gewesen. Die Hürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland traditionell hoch. Seit Bestehen der Bundesrepublik wurden lediglich zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). ozd

OZD-Kommentar

Das Scheitern des AfD-Verbotsantrags war absehbar. Die rechtlichen Hürden für ein Parteienverbot sind in Deutschland bewusst hoch – und das aus gutem Grund. Die Bundesrepublik wollte sich nach 1945 nicht in die Tradition von Systemen stellen, die unliebsame politische Gegner einfach verbieten.

Ein erneuter Antrag in der kommenden Legislaturperiode wird kaum größere Erfolgschancen haben, es sei denn, die AfD radikalisiert sich noch weiter. Doch selbst dann bleibt fraglich, ob das Bundesverfassungsgericht ein solches Verfahren zulassen würde. Das Beispiel des gescheiterten NPD-Verbots zeigt, wie schwierig es ist, eine Partei allein auf ideologischer Grundlage zu verbieten.

Statt sich in einem juristisch äußerst unsicheren Verfahren zu verlieren, wäre eine politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der AfD der weitaus wirksamere Weg. Verbote mögen eine kurzfristige Lösung bieten, doch langfristig müssen sich demokratische Parteien selbst fragen, warum ein Fünftel der Wählerinnen und Wähler für eine Partei stimmt, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird.



OZD-Analyse

Warum der Antrag gescheitert ist

a) Die notwendige Mehrheit im Bundestag kam nicht zustande, da selbst einige Gegner der AfD ein Verbotsverfahren skeptisch sehen.
b) Das Prinzip der Diskontinuität führt dazu, dass der Antrag mit der Legislaturperiode verfällt.
c) Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind extrem hoch – selbst ein neuer Antrag hätte nur geringe Erfolgsaussichten.


Radikalisierung der AfD als Argument für ein Verbot

a) Die Aufnahme der ultrarechten Politiker Krah und Helferich zeigt eine weitere Radikalisierung der AfD.
b) In mehreren Bundesländern wird die Partei bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
c) Sollte sich die Radikalisierung fortsetzen, könnte ein Verbotsverfahren in Zukunft realistisch werden.


Historische Hürden für ein Parteiverbot

a) In der Geschichte der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: die SRP und die KPD.
b) Ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte 2017, weil die Partei als zu bedeutungslos eingestuft wurde.
c) Ein AfD-Verbot müsste belegen, dass die Partei aktiv gegen die demokratische Grundordnung arbeitet und dies nicht nur in der Theorie.


Was ist ein Parteiverbotsverfahren?

Ein Parteiverbotsverfahren ist ein juristisches Verfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist und aufgelöst werden muss. Grundlage ist Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Verbot einer Partei erfordert den Nachweis, dass sie aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. Seit 1951 gab es drei große Verbotsverfahren – zwei waren erfolgreich (SRP und KPD), eines scheiterte (NPD).


Wer sind Maximilian Krah und Matthias Helferich?

Maximilian Krah ist ein AfD-Politiker, der als besonders rechtsaußen gilt. Als Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl 2024 ist er international umstritten. Ihm werden enge Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken nachgesagt. Besteht eine Gefahr der Unterwanderung?

Matthias Helferich ist AfD-Bundestagsabgeordneter und bezeichnet sich selbst als "freundliches Gesicht des NS". Er fiel mehrfach durch extrem rechte Äußerungen auf und wurde sogar zeitweise von der eigenen Partei ausgeschlossen.



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Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP