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Wirecard-Anleger gehen leer aus

Das Bayerische Oberste Landesgericht weist Schadensersatzansprüche gegen EY zurück. Die Hoffnungen tausender Geschädigter schwinden weiter.

Die ehemaligen Wirecard-Aktionäre erleiden eine herbe Enttäuschung: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Kapitalanleger-Musterverfahren zur Wirecard-Pleite zurückgewiesen. Laut dem Gericht seien die vom Landgericht München I vorgelegten Feststellungsziele weitgehend unzulässig. Schadensersatzansprüche gegen EY könnten nicht im Rahmen des Musterverfahrens geklärt werden.

Schon in der mündlichen Verhandlung Ende November hatten die Richter den 8500 gebündelten Klagen wenig Erfolgsaussichten eingeräumt. Nun entschied der erste Zivilsenat, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz im relevanten Zeitraum keine Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer biete.

Die Anleger werfen EY Verstöße gegen die Prüfpflichten vor. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass nicht EY, sondern Wirecard selbst die Kapitalmärkte über uneingeschränkte Bestätigungsvermerke zu den Konzernabschlüssen 2014 bis 2018 informiert habe.

Weitere Feststellungsziele des Landgerichts wies der Senat als unbestimmt oder unzulässig zurück. Einige Anträge scheiterten auch am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis. Gegen diesen Teil-Musterbescheid ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.

Der Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts wird im weiteren Verfahren über die Zulassung von zahlreichen Erweiterungsanträgen entscheiden.

Wirecard galt einst als Vorzeigeunternehmen der deutschen Finanzwelt. Die Unternehmensführung soll jedoch jahrelang mit Scheingeschäften in Milliardenhöhe den Umsatz künstlich in die Höhe getrieben haben. So schaffte es Wirecard in den DAX. Doch Ende Juni 2020 folgte die Insolvenz, die Tausende Anlegerinnen und Anleger in finanzielle Schwierigkeiten brachte.

Von Wirecard selbst ist nichts mehr zu holen. Die klagenden Anleger hatten vor allem gehofft, von EY entschädigt zu werden.

Das Musterverfahren umfasst rund 8500 Klagen mit einer geforderten Entschädigungssumme von etwa 750 Millionen Euro. Zusätzlich schlossen sich 19.000 weitere Anlegerinnen und Anleger dem Verfahren an.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.


OZD-Kommentar
a) Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist ein schwerer Schlag für betroffene Anleger, die sich von EY Schadensersatz erhofft hatten. Ohne eine juristische Grundlage für ein Musterverfahren dürften Einzelklagen nun umso schwieriger werden. 

b) Die Signalwirkung dieses Urteils ist weitreichend. Sollte auch der Bundesgerichtshof den Beschluss bestätigen, wäre das ein Freibrief für Wirtschaftsprüfer, die sich bei fragwürdigen Testaten auf formale Begründungen berufen können. 

c) Es ist absehbar, dass Anleger weiterhin versuchen werden, Schadensersatz einzufordern. Doch ohne eine klare Rechtsgrundlage bleibt ungewiss, ob sich weitere Verfahren für sie lohnen werden.

OZD-Analyse

Juristische Hürden a) Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sieht keine direkte Haftung von Wirtschaftsprüfern vor.
b) Die gerichtliche Begründung stützt sich darauf, dass Wirecard selbst die Kapitalmärkte informierte.
c) Einzelklagen bleiben theoretisch möglich, jedoch schwierig durchzusetzen.

Bedeutung für die Anleger
a) Viele Betroffene hatten gehofft, EY in die Haftung nehmen zu können.
b) Die Zurückweisung der Klage schwächt ihre Position erheblich.
c) Alternativen zur Schadensregulierung sind kaum in Sicht.

Auswirkungen auf den Finanzmarkt
a) Das Urteil könnte Wirtschaftsprüfer in ähnlichen Fällen entlasten.
b) Anleger dürften künftig zögerlicher auf Testate vertrauen.
c) Eine Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes könnte notwendig werden.


Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP