1. Mehr unternehmerische Freiheit und weniger Bürokratie
Die Freiheit des Wettbewerbs wird durch Eingriffe in die Vertragsautonomie zunehmend in Frage gestellt. Das führt im Ergebnis zu Effizienzverlusten, Marktstörungen und schadet den Verbraucherinteressen. Selbst große Herausforderungen wie Nachhaltigkeitsziele sind im Rahmen wettbewerblicher Lösungen effizienter zu realisieren als durch staatliche Wirtschaftslenkung. Die zunehmende Regulierungsintensität wird zum Problem für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den EU-Binnenmarkt. Die Politik muss den richtigen Rahmen setzen, um die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, des europäischen Binnenmarkts, der unternehmerischen Freiheit und der Souveränität der Verbraucher zu stärken. Dies kann nur durch Verzicht auf neue Regulierung und eine ernstgemeinte Deregulierungskampagne auf nationaler und EU-Ebene erreicht werden. Die Unternehmen müssen schnell und deutlich von Bürokratie entlastet werden.
2. Arbeitsmarkt stärken, Fachkräfte sichern und Tarifautonomie erhalten
Im Einzelhandel arbeiten rund 3,1 Millionen Beschäftigte. Die Branche ist damit einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Wohlstand des Landes. Damit die Branche aber auch in Zukunft noch ausreichend Nachwuchs findet, muss die Politik die Attraktivität der beruflichen Bildung noch stärker in den Fokus nehmen. Wichtig ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch optimale Betreuungsangebote an allen Werktagen, und damit auch an Samstagen, konsequent weiter zu verbessern. Die Beitragsbelastungen durch die Sozialversicherung sind zu begrenzen. Der Faktor Arbeit darf im internationalen Vergleich nicht zu teuer werden, dies wirkt investitionshemmend und schreckt ausländische Fachkräfte ab. Wir fordern ein politisches Bekenntnis zu einer Gesamtsozialversicherungsobergrenze von 40 Prozent. Die Tarifautonomie muss erhalten bleiben. Jede weitere Erleichterung bei der Allgemeinverbindlichkeit ist kategorisch abzulehnen. Die negative Koalitionsfreiheit, also das Recht, Koalitionen fernzubleiben, genießt ebenso wie die positive Koalitionsfreiheit, also das Recht, sich Koalitionen anzuschließen, Verfassungsrang (Art. 9 Abs. III GG). Tarifbindung lässt sich zudem nicht durch eine erleichterte staatliche Zwangserstreckung von Tarifverträgen für ganze Branchen im Wege einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung erreichen. Im Gegenteil: Die Tarifbindung steigt, wenn man den Tarifvertragsparteien wieder mehr Gestaltungsspielraum zurückgibt, um passgenaue Branchenlösungen anzubieten. Mehr Öffnungsklauseln in bestehenden und zukünftigen Gesetzen sind hier ein wichtiges Mittel!
3. Innovationsfreundlichen Rechtsrahmen fördern
Der deutsche Handel steht vor großen Herausforderungen: Fachkräftemangel, Digitalisierung und Nachhaltigkeitsdruck erfordern innovative Lösungen. Technologien können helfen, diese Probleme zu bewältigen und neue Geschäftsmodelle zu schaffen. Daher fordern wir in der Digitalpolitik einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, insbesondere im Bereich KI und Gen AI. Zudem brauchen wir einen praktikablen und effizienten Datenschutz – mit Lösungen, die leicht und wirtschaftlich umsetzbar sind. Zugleich müssen robuste Sicherheitsstandards geschaffen werden, um Handel und Kundendaten vor digitalen Bedrohungen zu schützen.
4. Energiekosten senken: Stromsteuer und Netzentgelte für alle runter
Versorgungssicherheit und bezahlbare Energiepreise sind zentrale Standortfaktoren – auch für den Einzelhandel. Hohe Energiekosten bremsen weiterhin die Erholung der Wirtschaft von den Krisen der letzten Jahre. Die Energiepreise sind seit Beginn der Energiekrise zwar gesunken, liegen jedoch noch längst nicht auf einem Niveau, das für einen wettbewerbsfähigen Standort notwendig ist. Hohe Energiekosten bei geringen Margen gefährden die Existenz der Einzelhandelsunternehmen. Die Stromsteuer sollte deshalb nicht nur für die Industrie, sondern für alle Branchen reduziert werden – auf das europäische Mindestmaß. Zudem müssen die Netzentgelte dauerhaft auf ein verträgliches Niveau angepasst werden. Für das Gelingen der Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit sind diese Faktoren entscheidend.
5. Fairer Wettbewerb mit Drittstaatenanbietern
Wettbewerbsverzerrungen durch den Direktversand über Anbieter aus Nicht-EU-Staaten, wie Temu und Shein, die im Jahr 2024 über vier Milliarden Pakete aus China direkt an Verbraucher in Deutschland und der EU versandt haben, gefährden unsere Unternehmen und schaden den Verbrauchern. Diese versandten Produkte erfüllen oft nicht die europäischen Anforderungen an Produktsicherheit, Verbraucherrechte sowie menschenrechtliche und ökologische Sorgfalt und sind laut EU-Kommission zu 2/3 zollrechtlich falsch deklariert. Der Zoll ist mit der Flut von Paketen überfordert. Untersuchungen zeigen, dass der Großteil der gelieferten Produkte gegen das Chemikalienrecht verstoßen. Dies offenbart massive Defizite bei der Durchsetzung geltenden Rechts. Es ist dringend notwendig, wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen sowie den Verbraucher- und Umweltschutz zu gewährleisten. Dies erfordert eine konsequente Rechtsdurchsetzung und Maßnahmen zur Kontrolle der Importe.
6. Europa strategisch ausrichten
Die nächste Bundesregierung muss ihre EU-Politik endlich wieder strategisch ausrichten – auf Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum und Technologieoffenheit. Deutschland muss sich aktiv einbringen sowie klar und verlässlich Stellung beziehen. Überraschende Meinungswechsel in letzter Minute oder Enthaltungen müssen der Vergangenheit angehören. Das German Vote ist in Brüssel leider längst sprichwörtlich. Das muss sich schnell ändern, ansonsten verliert Deutschland nicht nur jede Gestaltungshoheit, sondern auch Glaubwürdigkeit bei den europäischen Partnern. Es muss endlich entschlossen darauf hingewirkt werden, dass die EU-Rechtssetzung nur erfolgt, wenn sie notwendig, effizient, zusammenhängend und transparent gestaltet wird. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die Einführung von routinemäßigen Wettbewerbsfähigkeits-Checks, bevor neue Regulierung vorgeschlagen wird. Der Posten des Mittelstandsbeauftragten bei der EU muss endlich besetzt werden, damit die deutsche Wirtschaft eine kompetente Anlaufstelle in Brüssel hat. Der Binnenmarkt – das Herzstück der EU - muss wieder ins Zentrum der Agenda gerückt werden, EU-Vertragsverletzungen und nationale protektionistische Alleingänge konsequent geahndet werden. Nur dann kann die EU im globalen Wettbewerb bestehen.
7. E-Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht und nutzerfreundlich ausbauen
Beim Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos darf nicht an dem Bedarf der Nutzer, der Auslastung der Ladepunkte, dem Zustand der Netze sowie der Wirtschaftlichkeit der Ladestandorte vorbei reguliert werden. Die Verkehrswende ist ganzheitlich zu denken: Ladeinfrastruktur ist bei weitem nicht der einzige Faktor für einen nachhaltigen Erfolg. Die Akzeptanz der Bürger, gute und erschwingliche Fahrzeuge sowie gute Auslastung an bereits gebauten, zahlreichen Ladepunkten sind die Grundlage, damit weitere Ladepunkte auch ohne Verpflichtung entstehen. Bei der nationalen Umsetzung des Artikels 14 der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) ist es entscheidend, dass alternativ zu den quantitativen Ausbaupflichten eine qualitative Ladeleistungs-Pflicht festgelegt wird. Denn an Handelsstandorten wird in aller Regel nur kurz an der Ladesäule aufgeladen. Deshalb müssen hier vor allem Schnellladesäulen gefördert werden. Die Festlegung der Zahl der Ladesäulen geht hier in die Irre, es geht um die Leistung. Nur so können die Besonderheiten von Handelsstandorten beim Ausbau von Ladeinfrastruktur weiterhin berücksichtigt werden.
8. Innenstädte vitalisieren
Der Einzelhandel ist das Rückgrat der Innenstädte. Die meisten Menschen kommen wegen des Einkaufs in die Stadtzentren. In Bezug auf die optimale funktionale Mischung, die städtebauliche Qualität, die Erreichbarkeit mit allen Verkehrsträgern und einer hohen Aufenthaltsqualität bestehen derzeit jedoch in vielen Innenstädten Defizite. Diese gilt es durch Förderung, Mobilisierung von privatem Kapital und zielgerichteten Maßnahmen abzubauen, um den Transformationsprozess hin zu attraktiven, klimagerechten und resilienten Innenstädten zu ermöglichen. Neben der staatlichen Förderung muss privates Kapital durch ein Sonderabschreibungsprogramm für Innenstädte mobilisiert werden. Mit diesem Programm für Abschreibungen auf Investitionen in den Innenstädten kann ein entscheidender Impuls für die Zukunft der Innenstädte gegeben werden.
Der HDE setzt sich mit Blick auf attraktive Innenstädte für gelegentliche und verlässliche Sonntagsöffnungen im stationären Einzelhandel mit Verkaufspersonal ein. Einkaufen ist längst ein Event für die ganze Familie geworden und sollte ausnahmsweise im Rahmen der Landesgesetze am Sonntag verlässlich und planbar möglich sein. So wie es im Moment läuft, kann es nicht bleiben. Immer wieder werden kurzfristig bereits genehmigte Sonntagsöffnungen durch die Gewerkschaft vor den Gerichten erfolgreich weggeklagt. Die Handelsunternehmen bleiben dann auf bereits getätigter Werbung und auf Personalkosten sitzen. Das Image der Branche und auch der Innenstädte leidet darunter unnötig.
9. Unternehmenssteuer reformieren
Das Steuersystem muss den Unternehmen mehr Potenzial für Investitionen belassen. Die Steuerlast der Unternehmen sollte dringend sinken, insbesondere auch die Steuern auf einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen. Dazu tragen die Abflachung des Einkommensteuertarifs und die geplante Unternehmenssteuerreform gleichermaßen bei. Für lebendige Innenstädte muss bei der Gewerbesteuer die Hinzurechnung von gezahlten Mieten und Pachten zum steuerpflichtigen Gewerbeertrag abgeschafft werden. Dies belastet insbesondere innerstädtische Einzelhändler mit hohen Mieten und kann zu Steuerzahlungen in Verlustjahren führen.
10. Berichts- und Sorgfaltspflichten harmonisieren
Die Einhaltung von Umweltstandards und Menschenrechten in Lieferketten weltweit ist für deutsche Handelsunternehmen eine Selbstverständlichkeit. Aktuell erschweren jedoch sich überschneidende und teilweise widersprüchliche Berichtsanforderungen und Datenabfragen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine im Sinne der Ökologie und Ökonomie vernünftige Umsetzung dieser Sorgfalts- und Berichtspflichten. Es ist unabdinglich, die enormen personellen und finanziellen Ressourcen in Unternehmen für bürokratische Prozesse und Berichtspflichten auf den Prüfstand zu stellen, sie zu konsolidieren und konsequent abzubauen.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP