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Polizeischüler durfte entlassen werden - Rassismus und Frauenfeindlichkeit im Dienst?

Verwaltungsgericht Aachen bestätigt Entlassung eines Polizeianwärters - Urteil: Kein Platz für Rassismus und Frauenfeindlichkeit im Polizeidienst

Ein Polizeischüler aus Nordrhein-Westfalen durfte wegen frauenfeindlicher und rassistischer Sprüche entlassen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung sei rechtmäßig erfolgt. (1 K 796/22)

Das Polizeipräsidium Aachen hatte dem Polizeischüler zugleich die weitere Ableistung des Vorbereitungsdiensts untersagt. Seine Entscheidung stützte es im Wesentlichen auf übereinstimmende Aussagen von Dozenten und Kommilitonen, dass der Mann während des Studiums an der Hochschule der Polizei durch herablassendes Verhalten gegenüber Frauen und rassistische Äußerungen aufgefallen sei. Der Polizeischüler klagte gegen seine Entlassung.

Die Bewertung des Polizeipräsidiums, dem Kläger fehle es an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst, bleibe im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums und sei rechtlich nicht zu beanstanden, befand nun das Verwaltungsgericht. Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst sei ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung und im Umgang miteinander unabdingbar.

Der Dienstherr darf und muss von einem Polizeibeamten erwarten, dass er stets deeskalierend und besonnen auftritt und sich auch im innerdienstlichen Bereich weder frauenverachtend noch fremdenfeindlich oder rassistisch äußert, wie aus dem Urteil weiter hervorgeht. Dagegen kann Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.

OZD / AFP

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OZD-Kommentar
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen sendet ein klares Signal: Wer in den Polizeidienst eintreten will, muss charakterliche Eignung vorweisen. Gerade in einer Institution, die für die Wahrung von Recht und Ordnung verantwortlich ist, dürfen rassistische oder frauenfeindliche Äußerungen keinen Platz haben. Die Entlassung des Polizeianwärters zeigt, dass Behörden zunehmend eine Null-Toleranz-Politik gegenüber diskriminierendem Verhalten verfolgen.

Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung in der nächsten Instanz Bestand haben wird. Sollte der Kläger in Berufung gehen, könnte das Oberverwaltungsgericht Münster eine erneute rechtliche Bewertung vornehmen. Klar ist: Die Debatte über Werte und Ethik innerhalb der Polizei wird durch solche Fälle weiter befeuert.




OZD-Analyse

1. Bedeutung des Urteils für den Polizeidienst:

a) Stärkung der Anforderungen an die charakterliche Eignung von Polizeianwärtern.

b) Signalwirkung für künftige Bewerber, dass diskriminierende Haltungen nicht toleriert werden.

c) Unterstreicht die Verantwortung der Polizei als gesellschaftliches Vorbild.

2. Mögliche Auswirkungen der Entscheidung:

a) Weitere Überprüfungen von Polizeischülern hinsichtlich ihrer charakterlichen Eignung.

b) Verstärkte Diskussion über diskriminierende Tendenzen innerhalb der Sicherheitsbehörden.

c) Möglicher Präzedenzfall für ähnliche Fälle in anderen Bundesländern.

3. Zukunftsperspektiven:

a) Sollte das Urteil in der Berufung bestätigt werden, könnte dies zu strengeren Kontrollen führen.

b) Eine gegenteilige Entscheidung könnte die Anforderungen an den Nachweis von charakterlicher Eignung beeinflussen.

c) Die Polizei wird sich weiter mit Fragen der internen Kultur und Ethik auseinandersetzen müssen.



OZD-Erklärungen

Was bedeutet die charakterliche Eignung im Beamtenverhältnis?
Die charakterliche Eignung ist eine Grundvoraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Sie stellt sicher, dass Beamte rechtsstaatlichen Prinzipien folgen und sich entsprechend der Würde ihres Amtes verhalten. Fehlverhalten, insbesondere diskriminierende Äußerungen oder Handlungen, können eine Entlassung zur Folge haben.

Warum ist der Polizeidienst besonders sensibel für solche Fälle?
Polizeibeamte tragen eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft. Sie haben weitreichende Befugnisse, einschließlich des Gewaltmonopols des Staates. Daher ist es essenziell, dass sie unparteiisch, deeskalierend und respektvoll gegenüber allen Bürgern auftreten. Jede Form von Diskriminierung oder Vorurteil kann das Vertrauen in die Polizei nachhaltig schädigen.

Welche rechtlichen Schritte sind jetzt noch möglich?
Der Kläger kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Sollte dieses Gericht die Entscheidung bestätigen, wäre die nächste Instanz das Bundesverwaltungsgericht. Ein endgültiges Urteil könnte den rechtlichen Rahmen für künftige Fälle dieser Art beeinflussen.


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Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP



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