BVerfG – Schuldenbremse / Sondervermögen: Wie Mo-FAZ und Berliner Zeitung (Len Sander) berichten, hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage mit Eilantrag gegen die Einberufung des Bundestages am 13. März gestellt.
An diesem Tag soll die erste Beratung zu den von CDU/CSU und SPD verabredeten Verfassungsänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse und zur Einrichtung eines weiteren Sondervermögens stattfinden. Wirth führt den Organstreit auch im Namen anderer AfD-Abgeordneter. Auch die AfD-Fraktion im Bundestag hat laut beck-aktuell angekündigt, gegen die erforderlichen Bundestags-Sondersitzungen beim BVerfG vorgehen zu wollen.
Sollte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) die anberaumten Sitzungen nicht bis Montag wieder absagen, werde man ein Verfahren einleiten. Die Bundestagspräsidentin sei verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen, nicht den alten, so der stellvertretende Parteivorsitzende Stephan Brandner. In der kommenden Woche lägen dafür mit dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl die Voraussetzungen vor – der alte Bundestag sei allenfalls legitimiert, in Notfällen zu handeln, aber nicht, um grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen. Neben der AfD erwägt auch die Linke juristische Schritte.
Den Inhalt der geplanten Grundgesetzänderungen schildern Sa-FAZ (Eckart Lohse/Marlene Grunert u.a.), beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO (Hasso Suliak). Nach
der bisher vorliegenden zwölfseitigen Formulierungshilfe sollen die
Ausnahme für Verteidigungsausgaben und die Lockerung der Schuldenbremse
für die Länder jeweils in Artt. 109 Abs. 3 und 115 Abs. 2 GG eingefügt
werden. Für das Sondervermögen Infrastruktur ist ein neuer Art. 143h GG
vorgesehen.
LTO
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