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Umfassende Zurückweisungen von Asylsuchenden europarechtlich unzulässig ?

Jens Spahn (CDU) kündigte Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze notfalls auch gegen den Willen der Nachbarländer an

Sondierung: U.a. zeit.de fasst die wichtigsten Punkte zusammen, auf die sich CDU/DU und SPD im Rahmen ihrer Sondierung geeinigt haben. Danach soll das von der Ampelkoalition reformierte Staatsangehörigkeitsrecht weiter Bestand haben und an den Landesgrenzen sollen – in Abstimmung mit den Nachbarstaaten – künftig auch Menschen zurückgewiesen werden, die ein Asylgesuch stellen.

Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Nachdem sich am Samstag CDU/CSU und SPD im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche darüber geeinigt haben, künftig - in "Abstimmung" mit den Nachbarstaaten - Asylbewerber:innen an der Grenze zurückzuweisen, hat Österreich bereits ein solches Ansinnen zurückgewiesen. Laut zeit.de hat das Innenministerium in Wien mitgeteilt, dass man solche Personen nicht annehmen werde. Aus Sicht Österreichs dürfen Menschen, die einen Asylantrag stellen, nach geltendem EU-Recht nicht formlos an der Grenze abgewiesen werden. "Das Innenministerium hat deshalb die betroffenen Landespolizeidirektionen angewiesen, unionsrechtswidrige Einreiseverweigerungen seitens der deutschen Behörden nicht zu akzeptieren und über Wahrnehmungen unverzüglich Bericht zu erstatten", heißt es aus Österreich. Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) kündigte Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze notfalls auch gegen den Willen der Nachbarländer an. Laut bild.de (Filipp Piatov/Paul Ronzheimer) hat Österreichs Kanzler Christian Stocker (ÖVP) die deutschen Zurückweisungspläne "erfreulich" genannt.

tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhoff) berichtet exklusiv über ein Gutachten des deutschen Bundeskanzleramts, das bereits aus dem September stammt. Dort werden die von Kanzlerkandidat Friedrich Merz geforderten Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze als Verstoß gegen das EU-Recht eingeschätzt. Aus den Quellen lasse sich "insbesondere angesichts der ständigen, sehr restriktiven Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der überwiegenden Auffassung in der Rechtswissenschaft darauf schließen, dass die geforderten umfassenden Zurückweisungen so europarechtlich unzulässig wären", heißt es im Artikel.

LTO


Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: HeikeBaerbel