Mit einer gesellschaftlichen Debatte will das Bundesverteidigungsministerium Vorbehalte gegen die Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr abbauen. Zum Auftakt einer Anhörung im Ministerium in Berlin sprach Verteidigungs-Staatssekretär Peter Tauber (CDU) am Montag von "einem der wichtigsten und kontroversesten verteidigungspolitischen Themen dieser Tage", über das die Gesellschaft "ehrlich und vorbehaltlos" debattieren müsse. Ministerium und Bundeswehr machten bereits klar: Sie halten eine Anschaffung für sinnvoll. Die Linke kritisierte die Anhörung deshalb als "Alibiveranstaltung".
Das Verteidigungsministerium wolle in der Debatte "allen Argumenten ihren Platz" geben, sagte Tauber. Beteiligen sollten sich Parteien, Parlamentarier, Vertreter der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler und Soldaten. Für ihn gehe es um die Frage, ob den Soldaten der Bundeswehr zuzutrauen sei, dass sie mit diesen Waffen "nach klaren Einsatzregeln so verantwortungsvoll umgehen, wie sie das sonst tun", sagte Tauber - und gab selbst eine Antwort: "Ich meine, dass wir dieses Vertrauen haben sollen."
Der Linken-Wehrexperte Andrej Hunko kritisierte die Anhörung als Farce. Die Anschaffung und der Einsatz solcher Waffen würden bereits konkret vorbereitet, erklärte Hunko in einer schriftlichen Mitteilung. "Natürlich wird die Koalition die Bewaffnung beschließen, egal was bei der 'Drohnendebatte' herauskommt." Der Abgeordnete berichtete von Plänen des Ministeriums, bereits 2021 die Kampfdrohne "Heron TP" zur Unterstützung des deutschen Einsatzes nach Afghanistan zu verlegen.
Bislang setzt die Bundeswehr lediglich unbewaffnete Drohnen zur Aufklärung ein. Bewaffnete Drohnen zum Kampfeinsatz besitzt sie nicht. Solche Drohnen sind politisch umstritten, sie gelten auch als mögliches Konfliktthema in der großen Koalition. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte sich im Dezember bei einem Besuch in Afghanistan für deren Beschaffung ausgesprochen.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, wies in der Anhörung am Montag die Befürchtung zurück, dass der Einsatz von Kampfdrohnen unkalkulierbare Risiken mit sich bringe. Entscheidungen zum Angriff würden "nicht automatisiert", sagte er. "Entscheidend ist und bleibt immer der Mensch." Der Einsatz von Drohnen werde "kein Absenken der Gewaltschwelle" bewirken. Er könne aber "zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz" beitragen - etwa in Mali oder Afghanistan.
Der General betonte, dass die Bundeswehr bewaffnete Drohnen - anders als etwa die USA - niemals zur gezielten Tötung von Menschen einsetzen würde; dafür gäbe es in Deutschland keine rechtliche Grundlage. Die Kampfdrohnen dürften nur mit einem Mandat des Bundestags eingesetzt werden.
An der Anhörung nahm auch der scheidende Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels (SPD), teilt. Auch er sprach sich für die Anschaffung von Kampfdrohnen aus, weil sie einen Beitrag zum Schutz von Soldaten im Einsatz leisten könnten.
Tauber räumte ein, dass es auch Argumente dagegen gibt: "Wenn wir eine solche Debatte aufrichtig führen, erkennen wir die vielen Dilemmas, die mit einem solchen Einsatz verbunden sind", sagte er. So stelle sich die Frage, ob der Schutz der eigenen Soldaten im Einsatz die Verwendung von Kampfdrohnen rechtfertige, "wenn möglicherweise die Gefahr für unbeteiligte Menschen steigt", sagte Tauber.
Mit der öffentlichen Anhörung will das Ministerium eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, derzufolge die Entscheidung über eine Bewaffnung mit Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" getroffen werden soll.
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