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AfD und Linke scheitern

Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen Schuldenpaket-Sitzung zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag Anträge der AfD-Fraktion und der Vor-Fraktion der Linken gegen die Einberufung einer Sondersitzung des alten Bundestags zur Verabschiedung eines gigantischen Schuldenpakets abgelehnt. Auch einzelne Abgeordnete hatten geklagt, darunter die fraktionslose Joana Cotar, doch Karlsruhe sah keinen Anlass, die Sitzung zu stoppen.

Die Richter stellten klar, dass die Wahlperiode des alten Bundestags erst mit dem Zusammentritt des neuen Parlaments endet. Bis dahin sei er nicht in seinen Rechten beschränkt. "Die Wahlperiode des alten Bundestages wird erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet", erklärte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast und begrüßte die Entscheidung des Gerichts.

Die Einberufung der Sondersitzung erfolgte auf Antrag von einem Drittel der Abgeordneten. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) war daher verpflichtet, der Forderung nachzukommen. Eine Pflicht, der Konstituierung des neuen Bundestags den Vorrang zu geben, sah das Verfassungsgericht nicht – zumindest solange sich das neugewählte Parlament noch nicht auf einen Sitzungstermin geeinigt habe.

Hintergrund des Streits ist ein Finanzpaket von 500 Milliarden Euro, das Union, SPD und Grüne noch vor der Neukonstituierung des Bundestags beschließen wollen. Es umfasst Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur, darunter auch eine Lockerung der Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben und die Länder. Aus dem Sondervermögen sollen zudem 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Die AfD und die Linke kritisieren die Eile, mit der diese Maßnahmen verabschiedet werden sollen.

AfD-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Brandner äußerte sich zuversichtlich über eine noch ausstehende Klage, die sich gegen die kurzen Beratungsfristen richtet. Auch die Linke bleibt skeptisch: "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun Klarheit zu unserer ersten Klage geschaffen hat", erklärte Christian Görke, Geschäftsführer der Gruppe Die Linke, betonte jedoch, dass er es weiterhin für sinnvoller hielte, "wenn man solch schwerwiegende Entscheidungen mit dem neuen Parlament treffen würde."

Ob die Verfassungsänderungen durchkommen, hängt an der Zweidrittelmehrheit. Da diese im neuen Bundestag nur mit Stimmen von AfD oder Linken erreicht werden könnte, wollen Union, SPD und Grüne das Vorhaben noch mit der bestehenden Mehrheit beschließen.

Das Verfassungsgericht wird noch vor Dienstag über weitere Klagen gegen die knappe Beratungszeit entscheiden. Bis dahin bleibt die Debatte über das Vorgehen hitzig.

OZD / ©AFP


OZD-Kommentar 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein schwerer Schlag für die Opposition. Während SPD, Union und Grüne mit parlamentarischer Taktik die Mehrheit im alten Bundestag nutzen, bleibt ein bitterer Beigeschmack. Denn die Geschwindigkeit, mit der eine Grundgesetzänderung durchgesetzt werden soll, wirft demokratische Fragen auf. Kritiker sehen darin eine Umgehung des Wählerwillens, der sich erst mit der Konstituierung des neuen Parlaments widerspiegeln würde. Eine gefährliche Entwicklung, die zeigt, wie flexibel die Verfassung ausgelegt werden kann.

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP