Bundesgerichtshof: Bundeskartellamt darf Apple schärfer kontrollieren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass Apple als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft werden darf. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2023. Diese Einstufung ermöglicht eine strengere Kontrolle des US-Technologiekonzerns.
Bundeskartellamt kann Maßnahmen gegen Apple ergreifen
Das Bundeskartellamt hatte Apple im April 2023 auf Grundlage einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021 entsprechend eingestuft. Die Regelung erlaubt es der Behörde, große Digitalkonzerne intensiver zu überwachen und ihnen bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen.
Der BGH ist in diesen Fällen die letzte Instanz. Apple hatte sich gegen die Einstufung gewehrt, blieb aber erfolglos.
OZD/AFP
Analyse
Apple ist ein Unternehmen von erheblicher marktübergreifender Bedeutung, was durch verschiedene Zahlen und Fakten belegt wird:
Smartphone-Marktanteil:
Global: Im vierten Quartal 2024 hielt Apple den größten Anteil am weltweiten Smartphone-Markt, gefolgt von Samsung.
USA: Seit 2012 ist Apples Anteil am US-Smartphone-Markt stetig gestiegen und erreichte im vierten Quartal 2024 54%, wobei die iPhone-16-Serie 20% der Gesamtverkäufe ausmachte.
China: Im Januar 2025 verzeichnete Apple zusammen mit anderen ausländischen Marken einen Rückgang der Smartphone-Verkäufe um 21% gegenüber dem Vorjahr, mit insgesamt 4,398 Millionen verkauften Geräten.
App Store-Ökosystem:
Im Jahr 2022 ermöglichte das App Store-Ökosystem Entwicklerumsätze und Verkäufe in Höhe von 1,1 Billionen US-Dollar, wobei über 90% dieser Einnahmen direkt an Entwickler und Unternehmen gingen. Apple
Betriebssystem-Marktanteil:
Im Zeitraum von Februar 2024 bis Februar 2025 betrug der weltweite Marktanteil der mobilen Betriebssysteme 71,75% für Android und 27,78% für iOS. StatCounter Global Stats
Diese Zahlen unterstreichen Apples erhebliche Marktmacht und seinen Einfluss auf den globalen Technologiemarkt.
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