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Ex-Soldat scheitert mit Klage auf Impfschaden

Das Landessozialgericht Stuttgart wies die Klage ab – der Hinweis in der Packungsbeilage reiche als Beleg nicht aus.

Ein ehemaliger Soldat der Bundeswehr hat in Baden-Württemberg vor Gericht eine Niederlage erlitten. Er wollte seine Erkrankung an Multipler Sklerose (MS) als Folge einer dienstlich veranlassten Hepatitisimpfung anerkennen lassen. Doch das Landessozialgericht Stuttgart lehnte seine Klage ab. Ein Warnhinweis in der Packungsbeilage, der MS als sehr seltene Nebenwirkung aufführt, stelle keinen ausreichenden Beweis dar, urteilte das Gericht in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Bereits in erster Instanz war die Klage abgewiesen worden. Ausschlaggebend waren medizinische Gutachten, die keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und der MS-Erkrankung erkennen ließen. Der Kläger hatte acht Wochen nach der Impfung gegen Hepatitis A und B zunächst von typischen Erkältungssymptomen berichtet. Hinweise auf eine Impfkomplikation lagen laut Gericht nicht vor. Die Diagnose MS wurde erst im Januar 2006 gestellt – vier Monate nach der Impfung. Laut Urteil hatte der Mann jedoch bereits seit drei Jahren Sensibilitätsstörungen, was auf eine bereits zuvor bestehende Erkrankung hinweise.

Multiple Sklerose ist die häufigste chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems bei jungen Erwachsenen. Sie tritt oft schleichend auf und macht sich zunächst durch unklare Symptome bemerkbar. Das Gericht verwies auf wissenschaftliche Studien, die keinen Zusammenhang zwischen Hepatitisimpfungen und MS nachweisen konnten. Der Hinweis in der Packungsbeilage diene lediglich der Herstellerhaftung und stelle keinen wissenschaftlich gesicherten Beleg dar.

Mit dem Urteil bleibt es für Betroffene schwierig, Impfschäden vor Gericht anerkennen zu lassen. Medizinische Gutachten und epidemiologische Studien spielen dabei eine entscheidende Rolle. OZD / ©AFP

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP