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58 Clan-Immobilien in Berlin und Brandenburg eingezogen - Endlich ein Durchgriff

Die betroffene 43-Jährige bestritt, dass die für die Immobilienkäufe zwischen 2010 und 2017 eingesetzten Gelder aus illegalen Quellen stammten.

Berlin – Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Immobilien in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Brandenburger Landkreis Teltow-Fläming angeordnet. Hintergrund ist ein eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscheverdachts gegen Personen aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie.

Immobilien aus mutmaßlich kriminellen Geldern finanziert

Laut Gericht gibt es hinreichende Hinweise darauf, dass die Immobilien mit Erlösen aus Straftaten erworben wurden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten ließen keinen legalen Erwerb in diesem Umfang erkennen. Der Ehemann einer der offiziell als Eigentümerinnen geführten Frauen sowie weitere Familienmitglieder wurden bereits wegen zahlreicher Straftaten verurteilt, darunter Drogendelikte mit hohen Handelserlösen.

Die Immobilien standen offiziell im Besitz einer 43-jährigen Frau mit Wohnsitz im Libanon sowie einer 41-Jährigen und von ihr vertretener Unternehmen. Das Gericht ist jedoch überzeugt, dass die tatsächlichen Eigentümer der Ehemann der 41-Jährigen und dessen Bruder sind. Die Frauen und Unternehmen dienten demnach als Strohleute zur Verschleierung der Herkunft der Gelder.

Einziehung ohne Strafverfahren möglich

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einziehung im Rahmen eines selbstständigen Einziehungsverfahrens, das eine Vermögensabschöpfung auch ohne strafrechtliche Verurteilung ermöglicht. Das Gericht entschied im Beschlussweg, da keine der Verfahrensparteien eine mündliche Verhandlung beantragt hatte.

Die betroffene 43-Jährige bestritt, dass die für die Immobilienkäufe zwischen 2010 und 2017 eingesetzten Gelder aus illegalen Quellen stammten. Sie erklärte, die Mittel kämen aus dem Arbeitseinkommen ihres Ehemanns und einem Immobilienvermögen im Libanon. Die 41-Jährige äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

Nicht die erste Einziehung von Clan-Immobilien

Das Berliner Landgericht hatte bereits in den Jahren 2020, 2021 und 2024 die Einziehung von acht Immobilien im Zusammenhang mit Geldwäscheermittlungen gegen Clankriminalität beschlossen.

Die jetzige Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Den Betroffenen stehen Rechtsmittel zur Verfügung.


Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP