Die AfD Baden-Württemberg hat vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ihre Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz verloren.
Auch die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung wurde als rechtmäßig eingestuft. Der AfD-Landesverband bleibt ein rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.
OZD/AFP
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