Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat drei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt, nachdem sie einen Bekannten brutal misshandelten und auf Bahngleise legten. Der Fall, der im April des vergangenen Jahres geschah, löste große Bestürzung aus. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als „an Abscheulichkeit nicht zu überbieten“. Die Urteile fielen entsprechend hart aus: Einer der Täter erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, während die beiden anderen zu 13 beziehungsweise neun Jahren Haft verurteilt wurden.
Tathergang: Eskalation eines Streits mit tödlichem Ausgang
Die vier Männer, die sich eine Unterkunft in Neumarkt teilten, gerieten zunächst in ihrer Wohnung und später an nahegelegenen Bahngleisen in einen Streit. Im Laufe der Auseinandersetzung griff das Trio das spätere Opfer wiederholt an, misshandelte es und legte es schließlich bewusst auf die stark befahrene Bahnstrecke. Die Beweise und Zeugenaussagen überzeugten das Gericht davon, dass dies mit klarer Tötungsabsicht geschah.
Urteil und Strafmaß: Differenzierte Entscheidungen
Die Urteile fielen unterschiedlich aus, wobei einer der Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe erhielt. Die anderen beiden Täter wurden mit 13 beziehungsweise neun Jahren Haft bestraft. Ausschlaggebend für die zeitliche Begrenzung ihrer Strafen war die Tatsache, dass sie von Anfang an zur Aufklärung des Falls beitrugen. Besonders beim neun Jahre verurteilten Mann erkannte das Gericht seine kognitive Beeinträchtigung als strafmildernden Umstand an.
Keine Strafmilderung wegen Alkoholkonsums
Die Angeklagten waren zur Tatzeit stark alkoholisiert. Das Gericht stellte jedoch klar, dass dies keine strafmindernde Rolle spielte. Der vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Mord einzig aus Tötungslust heraus begangen wurde und es keinen nachvollziehbaren Grund für die grausame Tat gab.
Reaktionen und Bewertung des Falls
Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei der Angeklagten lebenslange Haft gefordert und für den kognitiv beeinträchtigten Mann eine Strafe von zwölf Jahren beantragt. Die Verteidigung hingegen versuchte, die Tat als weniger schwerwiegend darzustellen und plädierte auf eine Höchststrafe von fünf Jahren. Diese Argumentation fand beim Gericht jedoch keine Zustimmung, da die Brutalität der Tat als eindeutig vorsätzlicher Mord eingestuft wurde.
Das Urteil verdeutlicht die klare Linie der deutschen Justiz im Umgang mit extremen Gewaltdelikten und setzt ein Zeichen für konsequente Strafverfolgung.
OZD/AFP
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bild: AFP