Der Versuch der AfD, die für Freitag geplante Bundesratsabstimmung über das Finanzpaket von Union und SPD zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion ab, wie es in Karlsruhe mitteilte. Damit kann die Abstimmung in der Länderkammer stattfinden, nachdem der Bundestag dem Paket bereits zugestimmt hat. (Az. 2 BvE 10/25)
Zuvor hatten bereits mehrere Eilklagen der FDP vor Verfassungsgerichten der Länder keinen Erfolg. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte vor der Bundestagsabstimmung verschiedene Eilanträge abgewiesen. Die AfD argumentierte, das Finanzpaket sei formell verfassungswidrig, doch das Gericht sah keinen Anlass, das Gesetz noch vor der Abstimmung zu stoppen. Die Richter betonten, dass eine mögliche Verfassungswidrigkeit erst nachträglich geprüft werde.
Das Grundgesetz sehe keine präventive Normenkontrolle vor, erläuterte das Gericht. Verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sei grundsätzlich nachgelagert, um die Gewaltenteilung zu wahren. Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident hätten klar definierte Kompetenzen, die das Gericht respektieren müsse.
Über die Organklage der AfD-Fraktion und anderer Kläger ist noch nicht entschieden. Ein Termin für die Prüfung ist nicht bekannt. Sollte das Finanzpaket im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erreichen, hätte es die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Das Finanzpaket sieht vor, Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse auszunehmen. Zusätzlich soll ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz geschaffen werden. 100 Milliarden Euro davon sollen den Ländern zugutekommen. Zudem soll die Schuldenbremse für die Länder gelockert werden, sodass sie künftig Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen dürfen. OZD / ©AFP.
OZD-Kommentar
AfD isoliert – Karlsruhe weist sie in die Schranken
Die AfD scheitert mit ihrem Versuch, das Finanzpaket auf dem Rechtsweg zu stoppen. Damit zeigt sich erneut: Die Partei kann lautstark protestieren, doch politisch bleibt sie isoliert. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es keine präventive Kontrolle von Gesetzen gibt. Die AfD wollte sich als Verteidigerin der Verfassung inszenieren, ist aber an den Grundprinzipien der Gewaltenteilung gescheitert.Die Abstimmung im Bundesrat wird stattfinden – und die AfD kann nichts dagegen tun. Die politische Realität lässt sich nicht durch juristische Taschenspielertricks aushebeln. Auch die FDP hat vergeblich gegen das Finanzpaket geklagt. Damit bleibt die AfD in ihrer Fundamentalopposition ohne Verbündete. Das zeigt ihre wachsende politische Isolation.
Prognose: Die Organklage der AfD wird voraussichtlich scheitern. Politisch bleibt die Partei in der Opposition gefangen, während das Finanzpaket auf den Weg gebracht wird.
OZD-Analyse
1. Karlsruhe bleibt konsequent
Das Bundesverfassungsgericht lehnt den Eilantrag der AfD ab. Es verweist auf die fehlende präventive Normenkontrolle im Grundgesetz.
2. Bedeutung für die Schuldenpolitik
Verteidigungsausgaben von über einem Prozent der Wirtschaftsleistung werden von der Schuldenbremse ausgenommen. Ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz wird geschaffen.
3. Auswirkungen auf die Länder
100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen gehen an die Bundesländer. Die Schuldenbremse der Länder wird gelockert: Kredite bis zu 0,35 Prozent des BIP möglich.
4. Politische Folgen für die AfD
Die AfD bleibt isoliert: Ihre Klagen scheitern auf allen Ebenen. Ihr juristischer Aktionismus bringt keine politischen Erfolge.
Zukunftsprognose:
Die AfD wird weiterhin versuchen, juristische Mittel gegen das Finanzpaket einzusetzen. Die Chancen auf Erfolg bleiben jedoch gering. Die Union und SPD haben sich mit dem Paket politisch durchgesetzt, während die AfD als destruktive Oppositionskraft wahrgenommen wird.
OZD-Kurzprognose:
Das Finanzpaket wird trotz aller juristischen Einwände in Kraft treten. Die AfD bleibt in ihrer Oppositionsrolle gefangen.
Faktensammlung:
Az. 2 BvE 10/25
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Keine präventive Normenkontrolle
Finanzpaket: 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz
Verteidigungsausgaben über ein Prozent des BIP aus Schuldenbremse ausgenommen
100 Milliarden Euro für Bundesländer
Schuldenbremse für Länder auf 0,35 Prozent des BIP gelockert
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bild: AFP