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Der Axtmord: Vater muss für elf Jahre ins Gefängnis für die Tötung seines Sohnes per Axt

Nach einem Streit tötete ein 62-jähriger Mann in Dessau seinen Sohn mit einer Axt. Das Landgericht verurteilte ihn nun zu elf Jahren Haft wegen Totschlags.

Im sachsen-anhaltischen Dessau hat ein Vater seinen Sohn mit einer Axt erschlagen und ist nun zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 62-jährigen Angeklagten am Freitag des Totschlags schuldig. Der Fall hatte im Juli des vergangenen Jahres für Entsetzen gesorgt.

Laut Anklage kam es in der Wohnung des Angeklagten in Dessau zu einem eskalierenden Streit zwischen dem Vater und seinem 33-jährigen Sohn. Im Verlauf der Auseinandersetzung griff der Vater zu einer Axt und erschlug sein eigenes Kind mit der stumpfen Seite der Waffe. Der Sohn soll ihn zuvor mit einem Messer bedroht haben. Beide Beteiligten waren zur Tatzeit alkoholisiert.

Das Gericht ging mit seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die zehn Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Totschlags im minder schweren Fall gefordert. Der Angeklagte war bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

OZD / AFP



OZD-Analyse

1. Familiäre Gewalt mit tödlichem Ausgang
– Der 62-Jährige tötete seinen Sohn mit einer stumpfen Axtseite
– Beide Männer waren alkoholisiert, ein Messer soll im Spiel gewesen sein
– Die Eskalation häuslicher Gewalt in einem innerfamiliären Umfeld ist nicht selten – meist spielt Alkohol eine Rolle
– Der Fall reiht sich in eine besorgniserregende Serie häuslicher Gewalttaten ein, bei denen oft psychische Belastung und Suchtverhalten eine Rolle spielen


2. Strafmaß und juristische Bewertung
– Das Gericht verurteilte den Mann wegen Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe
– Das Urteil lag über dem Antrag der Staatsanwaltschaft (zehn Jahre)
– Die Verteidigung hatte auf Totschlag im minder schweren Fall mit fünfeinhalb Jahren plädiert
– Das Gericht sah keine ausreichenden mildernden Umstände, obwohl der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war

– Das Urteil ist nicht rechtskräftig – eine Revision ist möglich


3. Wahrscheinliche Entwicklung und gesellschaftliche Debatte

a) Zunahme öffentlicher Debatten über häusliche Gewalt (50 %)
– Fälle wie dieser sorgen für Aufmerksamkeit und fordern präventive Maßnahmen
– Diskussionen über Alkoholmissbrauch und Familientragödien könnten zunehmen
– Mehr Forderungen nach Frühwarnsystemen und Interventionsmöglichkeiten im sozialen Bereich


b) Juristische Prüfung und mögliche Revision des Urteils (30 %)
– Das Urteil könnte vom Angeklagten angefochten werden
– Eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ist denkbar
– Mögliche Neubewertung der Bedrohungssituation durch das Opfer


c) Öffentliche Forderung nach härteren Strafen bei häuslicher Gewalt (20 %)
– Gesellschaftliche Erwartungen an die Justiz steigen
– Diskussionen über Strafverschärfungen bei familiärer Gewalt könnten an Fahrt gewinnen
– Auch Schutzmechanismen für ältere Menschen im familiären Umfeld werden stärker thematisiert



OZD-Erklärungen

Was ist Totschlag?
Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne das Vorliegen besonderer Merkmale, die für Mord erfüllt sein müssten. In Deutschland liegt die Strafandrohung bei mindestens fünf Jahren, in besonders schweren Fällen kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

Was bedeutet „nicht rechtskräftig“?
Ein Urteil ist nicht rechtskräftig, solange es noch mit Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision angefochten werden kann. Erst wenn alle Fristen abgelaufen oder Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind, ist das Urteil endgültig.

Was ist ein minder schwerer Fall beim Totschlag?
Das Strafgesetzbuch sieht beim Totschlag eine Strafmilderung vor, wenn bestimmte mildernde Umstände vorliegen – z. B. eine schwere psychische Ausnahmesituation oder provoziertes Handeln. Dann kann die Strafe unter fünf Jahren liegen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.


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