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Pariser Staatsanwaltschaft fordert Prozess gegen VW - Es kann nicht schlimmer kommen, oder doch?

Der Dieselskandal verfolgt Volkswagen weiter: In Frankreich droht dem Konzern ein Strafprozess wegen Betrugs. Die Entscheidung liegt nun beim Ermittlungsrichter.

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Volkswagen droht in Frankreich ein weiteres gerichtliches Nachspiel wegen des Dieselskandals. Wie aus Kreisen der Pariser Justiz verlautete, hat die Staatsanwaltschaft bereits Ende Februar ein Strafverfahren gegen den deutschen Autokonzern beantragt. Die für öffentliche Gesundheit zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft beantragte demnach am 24. Februar, VW vor ein Strafgericht zu bringen.

Konkret geht es um den Vorwurf des Betrugs im Zusammenhang mit manipulierten Diesel-Abgaswerten. Der Konzern könnte im Falle einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 375.000 Euro oder zehn Prozent seines Umsatzes verurteilt werden.

Volkswagen hatte 2018 in Deutschland eine Milliarde Euro Bußgeld gezahlt – nach damaliger Darstellung des Konzerns auch für Fahrzeuge, die in Frankreich vermarktet wurden. Dennoch leitete Frankreich im Juni 2021 eigene Ermittlungen ein. Diese wurden im August 2022 abgeschlossen. Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, liegt nun beim zuständigen Ermittlungsrichter.

Der Dieselskandal war 2015 aufgeflogen, als VW einräumte, in mehreren Millionen Dieselfahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verwendet zu haben. Die Software erkannte, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befand, und senkte nur dort den Ausstoß von gesundheitsschädlichem Stickoxid. Im normalen Straßenverkehr lagen die Werte deutlich höher.

Neben Volkswagen wurden auch gegen andere Autobauer wie Renault, Peugeot, Citroën und Fiat-Chrysler Ermittlungen aufgenommen. In Deutschland, den USA und weiteren Ländern hatte VW bereits Milliardenstrafen und Entschädigungen gezahlt.

OZD / AFP


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OZD-Analyse

1. Juristische Aufarbeitung in Frankreich – Die Pariser Staatsanwaltschaft hat formell ein Strafverfahren gegen VW wegen Betrugs beantragt
– Im Raum steht eine Geldstrafe von bis zu 375.000 Euro oder 10 % des Umsatzes
– Die Ermittlungen waren bereits 2021 aufgenommen und 2022 abgeschlossen worden
– Nun entscheidet ein Ermittlungsrichter über die Eröffnung eines Prozesses


2. VW unter anhaltendem Druck durch Dieselskandal – Der Dieselskandal von 2015 wirkt international juristisch und reputativ weiter
– VW hatte bereits 2018 in Deutschland eine Milliarde Euro Bußgeld gezahlt
– Der Konzern hatte damals betont, dass die Strafe auch Fahrzeuge in Frankreich abdecke
– Frankreich verfolgt dennoch eine eigenständige juristische Linie


3. Wahrscheinliche Entwicklung und Prognose 

a) Prozess gegen VW wird eröffnet (60 %)
– Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft
– Eine symbolische Strafe könnte verhängt werden
– VW muss mit weiterem Reputationsschaden rechnen

b) Vergleich oder Abweisung durch Ermittlungsrichter (30 %)
– Möglicher Hinweis auf bereits erfolgte Sanktionen in Deutschland
– Ein Deal oder Rückzug aus Verhältnismäßigkeitsgründen wäre denkbar
– VW könnte weitere Zahlungen vermeiden

c) Ausweitung auf andere Hersteller (10 %)
– Frankreich geht auch gegen Renault, Peugeot, Citroën und Fiat-Chrysler vor
– Weitere Prozesse könnten folgen
– Die Autoindustrie bleibt unter Beobachtung



OZD-Erklärungen

Was war der Dieselskandal?
Beim Dieselskandal handelte es sich um den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen. Diese Software erkannte Testsituationen und senkte den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Prüfstand. Im realen Betrieb lagen die Emissionen weit über den gesetzlichen Grenzwerten.

Was bedeutet der Antrag der Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft kann in Frankreich beim Ermittlungsrichter beantragen, ein Strafverfahren zu eröffnen. Der Ermittlungsrichter entscheidet, ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen.

Was ist eine Abschalteinrichtung?
Eine Abschalteinrichtung ist eine Software oder Vorrichtung, die bestimmte Funktionen – etwa die Abgasreinigung – unter bestimmten Bedingungen abschaltet. Laut EU-Recht sind solche Einrichtungen verboten, wenn sie nicht dem Motorschutz dienen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.