Die Grundgesetzänderungen für das schuldenfinanzierte Finanzpaket von Union und SPD haben die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete am Samstag das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz, wie eine Sprecherin mitteilte.
Nach der Zustimmung des Bundestags hatte am Freitag auch der Bundesrat das umfangreiche Finanzpaket gebilligt. Dieses beinhaltet drei zentrale Änderungen:
Verteidigungsausgaben: Künftig dürfen Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse ausgenommen werden.
Sondervermögen: Ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz wird geschaffen.
Erweiterung der Kreditaufnahme: Auch die Länder erhalten mehr finanzielle Spielräume und dürfen jährlich Kredite von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen.
Analyse
Die Grundgesetzänderungen markieren eine der größten Finanzreformen der letzten Jahre. Befürworter argumentieren, dass die Maßnahmen essenziell sind, um Deutschlands Infrastruktur zu modernisieren und die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Kritiker sehen hingegen eine langfristige Aufweichung der Schuldenbremse und eine mögliche Verschuldung kommender Generationen.
Kommentar
Die Verabschiedung dieses Gesetzes zeigt, dass die Regierung in Krisenzeiten zu drastischen Maßnahmen greift. Einerseits bietet das Finanzpaket dringend benötigte Investitionen, andererseits könnte es den Schuldenstand Deutschlands nachhaltig beeinflussen. Entscheidend wird sein, wie effizient die Mittel eingesetzt werden.
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