Darmstadt – Das Landgericht Darmstadt hat einen 28-Jährigen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mann wurde für sexuellen Missbrauch an zwei schlafenden Kindern während einer Feier schuldig gesprochen. Zudem wurde er wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober in einem Einfamilienhaus in Ginsheim-Gustavsburg, als der Angeklagte unbemerkt in das Haus eindrang. Dort begab er sich in die Schlafzimmer der beiden Kinder, die 2014 geboren wurden, und missbrauchte sie. Währenddessen fand im Haus eine Feier statt. Erst als Bewohner des Hauses den Mann bemerkten, hielten sie ihn fest und informierten die Polizei.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von fünf Jahren beantragt hatte. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Strafantrag.
OZD / AFP
OZD-Kommentar:
Das Urteil gegen den 28-Jährigen ist ein weiterer trauriger Fall von
sexuellem Missbrauch, der die schutzbedürftigsten Mitglieder der
Gesellschaft betrifft. Dass der Mann in einem Moment, in dem das Haus
mit Feierlichkeiten beschäftigt war, unbemerkt in das Schlafzimmer der
Kinder eindrang, verstärkt die Unge heuerlichkeit der Tat.
Obwohl das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb, bleibt unklar, wie schwerwiegende Auswirkungen solche Vergehen auf die Opfer und ihre Familien haben. Die verhängte Strafe ist ein kleiner Schritt in Richtung Gerechtigkeit, aber die langfristigen psychischen Folgen für die Kinder dürften nicht einfach zu beheben sein.
OZD-Analyse:
1. Das Urteil und die Verurteilung
Der Angeklagte wurde zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, nachdem er sexuellen Missbrauch an zwei schlafenden Kindern begangen hatte.
Zudem wurde er wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, nachdem er unbemerkt in das Haus eindrang.
2. Der Verlauf der Tat
Der Mann begab sich während einer Feier in das Einfamilienhaus und missbrauchte die Kinder in deren Schlafzimmer.
Bewohner des Hauses bemerkten den Eindringling und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf.
3. Die Forderungen und das Urteil
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, doch das Gericht blieb bei einer geringeren Strafe.
Die Verteidigung stellte keinen konkreten Strafantrag.
Was ist Hausfriedensbruch?
Hausfriedensbruch ist ein Straftatbestand, bei dem jemand unbefugt in
die Wohnung oder das Grundstück eines anderen eindringt, um dort etwas
zu tun, was nicht im Einverständnis mit dem Eigentümer oder Mieter
geschieht.
Es ist ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass es von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, auch wenn der Eigentümer keine Anzeige erstattet. In diesem Fall beging der Täter Hausfriedensbruch, indem er unbefugt in das Einfamilienhaus eindrang, um seine Straftat zu begehen.
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