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Totschlag in Berlin: Angeklagter erhält achteinhalb Jahre Haft für Messerstecherei

Ein 29-jähriger Mann wurde in Berlin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er einen Studenten in seiner Wohnung brutal mit einem Küchenmesser erstach.

Berlin – Wegen des Mordes an einem Studenten in seiner Wohnung ist ein 29-jähriger Mann vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte hatte das völlig wehrlose Opfer mit erheblicher Brutalität mit einem Küchenmesser erstochen, wie die Vorsitzende Richterin Ariadne Ioakimidis in der Urteilsbegründung am Dienstag sagte.

Die Tat ereignete sich in der Nacht zum 1. Oktober 2024. Der 30-jährige indischstämmige Student und der Angeklagte waren sich zuvor noch nicht begegnet. Beide waren betrunken, der Angeklagte hatte zudem einen Joint geraucht. Der Student begleitete den Angeklagten nach dessen Wohnung in Berlin-Reinickendorf, wo er dann mit 14 Messerstichen in den Oberkörper getötet wurde.

Nach der Tat wusch der Angeklagte laut Gericht das Opfer in der Dusche, übermalte Blutspritzer an den Wänden mit weißer Farbe und entsorgte die Kleidung, das Handy sowie den Geldbeutel des Getöteten. In der darauffolgenden Nacht übernachtete er bei einem Bekannten. Danach stellte er sich in Begleitung eines Anwalts der Polizei.

Das Gericht konnte jedoch nicht abschließend klären, warum es zu der Tat kam. Der Angeklagte behauptete, das Opfer habe ihn rassistisch beleidigt, ihm ein Bein gestellt und zum Sex gedrängt, aber diese Aussagen wurden vom Gericht nicht geglaubt. Das Opfer sei von Zeugen als höflich beschrieben worden und habe bis dahin ein heterosexuelles Leben geführt.

Der Angeklagte wurde als aggressiv beschrieben, wenn er Alkohol konsumierte, und hatte unterschiedliche Versionen der Tat geschildert. Zunächst behauptete er, aus Notwehr gehandelt zu haben, dann gab er an, aus Wut gehandelt zu haben. Schließlich erklärte er, unter dem Eindruck einer Panikattacke gehandelt zu haben. Zudem hatte der Angeklagte mehrfach die Unwahrheit gesagt, etwa über sein Alter und seine Sexualität.

OZD / AFP




OZD-Kommentar:
Das Urteil gegen den Angeklagten markiert das Ende eines grausamen Verbrechens, bei dem das Opfer auf brutalste Weise ums Leben kam. Die wiederholte Unwahrheit des Angeklagten und die verschiedenen Versionen seines Geständnisses werfen einen Schatten auf seine Glaubwürdigkeit und unterstreichen die Tragik und Komplexität der Tat. Es bleibt die Frage, wie sehr Sucht und impulsive Reaktionen das Verhalten des Täters beeinflussten und ob genug Aufmerksamkeit auf die Ursachen für solches Verhalten gerichtet wird.



OZD-Analyse

1. Der Ablauf der Tat

Der Angeklagte erstach das Opfer mit erheblicher Brutalität, indem er ihm 14 Messerstiche versetzte.

Nach der Tat versuchte der Angeklagte, Beweise zu beseitigen und sich der Polizei zu entziehen, bevor er sich schließlich stellte.

2. Die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten

Der Angeklagte gab die Tat zwar zu, jedoch in verschiedenen, sich widersprechenden Versionen. Zunächst behauptete er, aus Notwehr gehandelt zu haben, später erklärte er, aus Wut gehandelt zu haben.

Diese wechselnden Aussagen erschwerten es dem Gericht, die Motive hinter der Tat vollständig zu verstehen.

3. Die Rolle von Alkohol und Sucht

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat betrunken und hatte auch Drogen konsumiert. In der Urteilsbegründung wurde das aggressive Verhalten des Angeklagten in Verbindung mit Alkohol als ein entscheidender Faktor betrachtet.



Was ist Totschlag?
Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die besonderen Merkmale, die einen Mord ausmachen, wie etwa Heimtücke oder niedrige Beweggründe. Totschlag wird in vielen Rechtssystemen, darunter auch in Deutschland, mit einer geringeren Strafe als Mord geahndet, ist jedoch immer noch ein schwerwiegendes Verbrechen, das zu hohen Freiheitsstrafen führt.


Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP