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Hamburger Kita-Fall: Weihnachtsbaum - Aufsteller erneut verurteilt

Ein Hamburger Geschäftsmann ist am Mittwoch in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden, nachdem er eigenmächtig einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Kita aufgestellt hatte.

Das Landgericht Hamburg befand den Gärtnereibetreiber für schuldig, setzte die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 2400 Euro jedoch nur zur Bewährung aus. Eine Zahlung wird nur fällig, falls er erneut straffällig wird. Gleichzeitig muss der Mann eine Geldbuße in Höhe von 2400 Euro an eine gemeinnützige Kinderstiftung entrichten.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember 2023. Trotz der Entscheidung der Kitaleitung, auf einen Weihnachtsbaum zu verzichten, betrat der Beschuldigte unerlaubt das umzäunte Gelände im Stadtteil Lokstedt und stellte dort einen Baum auf. Später bekannte er sich öffentlich zu der Aktion, die er als freundliche Geste verstand. Die Kita erstattete jedoch Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, was eine breite Debatte in sozialen Medien auslöste.

Bereits in erster Instanz hatte das Amtsgericht Hamburg eine Geldstrafe gegen den Mann verhängt und betont, dass es nicht um den Baum, sondern um den unbefugten Zutritt gehe. Das Landgericht folgte nun dieser Argumentation. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich einen Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung vorgeschlagen, doch der Angeklagte lehnte ab, sodass es zum Prozess kam.

OZD / ©AFP


OZD-Kommentar

Viel Lärm um nichts – Prinzipienreiterei auf höchstem Niveau

Ein Weihnachtsbaum auf dem Kita-Gelände – eine freundliche Geste oder ein handfester Rechtsbruch? Die Justiz hat gesprochen, und doch bleibt ein schaler Beigeschmack. Dass ein Mann, der in der Vorweihnachtszeit einen Baum aufstellt, gleich zwei Instanzen durchlaufen muss, wirkt überzogen. Natürlich: Regeln sind Regeln. Aber wäre hier nicht gesunder Menschenverstand angebracht gewesen?

Ja, der Mann betrat unerlaubt das Gelände. Doch anstatt mit Augenmaß zu reagieren, zog man das Verfahren bis zur letzten Konsequenz durch. Eine Bewährungsstrafe, eine Geldbuße – all das für eine Tat ohne echten Schaden. Die Kita-Leitung hätte anders handeln können, ein klärendes Gespräch statt einer Strafanzeige. Doch stattdessen gab es eine Empörungswelle, die sich in sozialen Medien entlud.

Dieses Urteil sendet ein fragwürdiges Signal. Wer Prinzipien über Pragmatismus stellt, riskiert, dass der Rechtsstaat als überzogen und kleinlich wahrgenommen wird. Hätte ein klärendes Gespräch nicht ausgereicht? Stattdessen bleibt der Eindruck, dass hier unnötig Härte demonstriert wurde.




Alle Angaben ohne Gewähr. 

Titelbild: AFP