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Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen soll verstärkt auf das Virus getestet werden - gesetzliche Krankenkassen müssen die Tests bezahlen


Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Ausweitung der Corona-Tests und zur besseren Ausstattung der Gesundheitsämter beschlossen. Die in namentlicher Abstimmung gebilligte Neufassung des Infektionsschutzgesetzes legt fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Tests auch dann bezahlen müssen, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen - etwa in Pflegeheimen - soll verstärkt auf das Virus getestet werden.

Die Labore müssen nach der Neuregelung künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter es fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist auch die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat.

Der Bund unterstützt die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte in der abschließenden Debatte, es solle verstärkt dort getestet werden, wo es besonders gefährlich ist für die Menschen - etwa in Alten- und Pflegeheimen. Er verwies zudem auf die prekäre Lage in der Fleischindustrie, wo sich eine Vielzahl von Beschäftigten mit dem Coronavirus infiziert hatten. Dies zeige, "wie schnell sich das Virus ausbreiten kann, wenn wir es ihm zu leicht machen".

Spahn betonte, es solle durchaus über die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie diskutiert werden. Allerdings dürfe diese Debatte die Gesellschaft nicht spalten. 

Das beschlossene Gesetz regelt zudem die geplante Prämie, die die Beschäftigten in der Pflege wegen der Corona-Belastungen bekommen sollen. Die gesetzlichen Kassen zahlen demnach einen Bonus von bis zu 1000 Euro. Den vollen Bonus erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Wer dafür mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit aufwendet, bekommt 676 Euro. 

Die Kassen bekommen dafür einen Zuschuss vom Bund. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die steuerfreie Corona-Prämie um bis zu 500 Euro aufstocken. 

Zudem wird das Pflegeunterstützungsgeld, das Angehörige für die Pflege von Angehörigen beantragen können, ausgeweitet. Die Lohnersatzleistung wird von zehn auf 20 Tage verlängert, die bisher gesetzlich geltende Wochenmindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche als Voraussetzung fällt weg. 

Nach der Beschlussfassung im Bundesrat soll das Gesetz bereits am Freitag den Bundesrat passieren, um rasch in Kraft treten zu können. 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verwies darauf, dass wegen der Corona-Krise vielfach Tagespflegeeinrichtungen geschlossen würden. "Deshalb werden wir pflegenden Angehörigen stärker unter die Arme greifen", erklärte der Minister.

jp/cha

© Agence France-Presse