Ein Pariser Gericht verhängte eine fünfjährige Sperre für politische Ämter sowie eine vierjährige Haftstrafe – davon zwei Jahre auf Bewährung und zwei Jahre mit elektronischer Fußfessel. Zusätzlich muss sie 100.000 Euro Strafe zahlen.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Le Pen und 23 weitere Angeklagte, darunter mehrere hochrangige Parteifunktionäre, systematisch Gelder des EU-Parlaments zweckentfremdeten. Die Partei soll die Gehälter von Parlamentsassistenten genutzt haben, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Das Gericht erkannte in dem Vorgehen einen organisierten Missbrauch von Steuergeldern.
Der französische Kassationsstaatsanwalt Rémy Heitz verteidigte das Urteil und betonte, es handele sich um eine rein juristische Entscheidung. Er verurteilte die Drohungen gegen die zuständige Richterin, die mittlerweile unter Polizeischutz steht.
Le Pen hat Berufung eingelegt. Während dies die Haft- und Geldstrafe vorläufig aufhebt, bleibt das politische Betätigungsverbot bestehen. Ein Berufungsprozess könnte die Entscheidung ändern, doch Experten halten es für unwahrscheinlich, dass dies vor der Präsidentschaftswahl 2027 geschieht.
OZD/AFP
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