Die Europäische Kommission hat gegen 15 Automobilhersteller Geldstrafen in Millionenhöhe verhängt, da sie sich über einen Zeitraum von 15 Jahren zu einem Kartell zusammengeschlossen haben. Ziel dieses Kartells war es, die Kosten für das Recycling von Altfahrzeugen auf Demontagebetriebe abzuwälzen. Insgesamt belaufen sich die Strafen auf 458 Millionen Euro, wie die Kommission am Dienstag bekannt gab. Besonders betroffen ist der VW-Konzern, der mit rund 128 Millionen Euro die höchste Einzelstrafe zahlen muss.
Hintergrund und Verstöße
Zwischen Mai 2002 und September 2017 sollen sich die beteiligten Autobauer darauf geeinigt haben, die Entsorgungskosten für nicht mehr fahrtüchtige Fahrzeuge nicht zu übernehmen. Stattdessen argumentierten sie, dass das Recycling dieser Fahrzeuge an sich bereits ein wirtschaftlich rentables Geschäft sei, sodass keine zusätzlichen Zahlungen an Demontagebetriebe notwendig seien. Diese Absprachen verstießen gegen ein EU-Gesetz, das vorschreibt, dass Autobesitzer ihre Altfahrzeuge kostenlos bei entsprechenden Demontagebetrieben abgeben können. Falls erforderlich, müssen die Hersteller für die Kosten aufkommen.
Ein weiterer Vorwurf der EU-Kommission betrifft das Zurückhalten von Informationen. Die Autobauer sollen sich darauf verständigt haben, keine freiwilligen Angaben über die Recyclingfähigkeit ihrer Fahrzeuge zu machen. Dies betraf insbesondere die Frage, welche Teile recycelt werden können und in welchem Umfang bereits recycelte Materialien in den Fahrzeugen verbaut sind. Dadurch wurde Verbrauchern die Möglichkeit genommen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Betroffene Unternehmen und Strafen
Neben Volkswagen sind 14 weitere Automobilhersteller in das Kartell verwickelt. Die Strafen verteilen sich wie folgt:
Volkswagen: 128 Millionen Euro
Renault: 81 Millionen Euro
Stellantis: 75 Millionen Euro
BMW: 25 Millionen Euro
Mitsubishi, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Mazda, Opel, General Motors, Suzuki, Toyota und Volvo: Geldstrafen in bislang nicht genauer bezifferter Höhe
Herstellerverband Acea: 500.000 Euro Strafe
Der Herstellerverband Acea spielte laut EU-Kommission eine zentrale Rolle bei der Organisation des Kartells. Trotz der verhängten Strafe erklärte der Verband, dass durch das Kartell keine finanziellen Schäden für Verbraucher entstanden seien. Dennoch räumte Acea ein, dass es sich um einen Verstoß handelte, der nicht hätte begangen werden dürfen.
Kooperation mit der EU-Kommission und Strafminderungen
Mercedes-Benz hatte das Kartell in Brüssel offengelegt und entging daher einer Strafe. Auch andere Hersteller wie Opel-Mutterkonzern Stellantis, Mitsubishi und Ford arbeiteten mit den Behörden zusammen und erhielten deshalb eine reduzierte Strafe. Im Gegensatz zu Mercedes wurden ihre Geldbußen jedoch nicht vollständig erlassen.
Reaktionen und Konsequenzen
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera betonte, dass die Europäische Kommission Kartelle jeglicher Art nicht dulden werde. Besonders kritisierte sie, dass durch diese Absprachen nicht nur Wettbewerbsverzerrungen entstanden, sondern auch Umweltinitiativen und das Bewusstsein der Kunden für nachhaltigere Produkte gezielt untergraben wurden.
Die betroffenen Unternehmen haben nun die Möglichkeit, Einspruch gegen die Strafen einzulegen. Ob dies geschieht, bleibt abzuwarten. Acea hat bereits erklärt, die Entscheidung nicht anfechten zu wollen und uneingeschränkt mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
Dieses Verfahren zeigt erneut, dass die EU-Kommission entschlossen gegen illegale Absprachen in der Wirtschaft vorgeht. Insbesondere im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz bleibt die Behörde wachsam, um faire Wettbewerbsbedingungen und nachhaltige Praktiken durchzusetzen.
OZD/AFP
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