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Mordurteil nach Autorennen mit zwei toten Kindern nahe Hannover rechtskräftig

Im Juli 2024 folgte das Landgericht dem Einspruch der Staatsanwaltschaft und sprach beide Angeklagten des Mordes schuldig.

Drei Jahre nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang in Niedersachsen ist das Urteil gegen die beiden Angeklagten nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Hannover hatte im Juli 2024 eine Frau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und einem Mann eine Freiheitsstrafe von vier Jahren auferlegt. (Az. 4 StR 487/24)

Nach den Feststellungen des Gerichts lieferten sich die beiden im Februar 2022 mit hochmotorisierten Fahrzeugen ein Rennen. Das Auto der Frau geriet dabei auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit dem Wagen einer Familie. Zwei Kinder im Alter von zwei und vier Jahren starben bei dem Aufprall, ihre Eltern und der Fahrer eines weiteren Autos wurden verletzt.

Es war bereits das zweite Urteil in diesem Fall. Im April 2023 hatte das Landgericht Hannover beide Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Die Frau erhielt damals sechs Jahre Haft, der Mann vier Jahre.

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision einlegten – letztere gegen beide Urteile, erstere nur gegen das der Frau –, überprüfte der BGH das Urteil. Im Februar 2024 stellte er Rechtsfehler fest und hob es auf. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Hannover musste neu verhandeln.

Im Juli 2024 folgte das Landgericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft und sprach beide Angeklagten des Mordes schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie die Möglichkeit der Tötung anderer billigend in Kauf genommen hatten. Die Mordmerkmale der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel und der niedrigen Beweggründe seien erfüllt.

Trotz dieser Einstufung blieb die Strafe des Mannes bei vier Jahren, da das sogenannte Verschlechterungsverbot griff: Die Strafe durfte nicht höher ausfallen, weil die Staatsanwaltschaft keine Revision zu seinem Nachteil eingelegt hatte.

Beide Angeklagte zogen erneut vor den BGH, der das Urteil vom Juli aber diesmal in vollem Umfang bestätigte. Damit ist es nun rechtskräftig.

OZD/AFP


Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP