Straßburg –
Das EU-Lieferkettengesetz wird später als ursprünglich geplant in Kraft
treten. Mit breiter Mehrheit stimmte das Europäische Parlament am
Donnerstag in Straßburg für eine Verschiebung der ersten Vorschriften
auf den 26. Juli 2028. Die vollständige Anwendung der Richtlinie soll
ein Jahr später folgen.
Hintergrund des Lieferkettengesetzes
Ziel der EU-Richtlinie ist es, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung entlang ihrer Lieferketten stärker in die Verantwortung zu nehmen. Ursprünglich sollte das Gesetz früher greifen, doch unter dem Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen wurde eine Verzögerung durchgesetzt.
Verschiebung auch bei Nachhaltigkeitsberichterstattung
Neben dem Lieferkettengesetz stimmten die Abgeordneten ebenfalls für eine spätere Umsetzung von Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Besonders betroffen sind kleinere Firmen mit weniger als 500 Beschäftigten, für die die Regelungen um zwei Jahre verschoben werden. Größere Unternehmen bleiben von dieser Änderung unberührt.
Abstimmungsergebnis und politische Hintergründe
Die Verschiebung erhielt breite Unterstützung: 531 der 617 anwesenden Abgeordneten stimmten dafür, während 69 dagegen votierten. Besonders die Fraktion der Linken sowie Teile der Sozialdemokraten und Grünen lehnten die Verzögerung ab. Zuvor hatten sich jedoch die Spitzen der Europäischen Volkspartei (EVP) – darunter CDU und CSU –, der Sozialdemokraten, der Liberalen und der Grünen auf das gemeinsame Vorgehen verständigt.
Mögliche weitere Lockerungen
Die EU-Kommission plant weitere Anpassungen, über die das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten noch beraten müssen. Dabei stehen die Positionen der Fraktionen auf dem Prüfstand: Während CDU und CSU eine deutliche Abschwächung des Gesetzes fordern, treten die Grünen vehement dagegen ein. Auch innerhalb der SPD gibt es Vorbehalte gegen eine zu starke Verwässerung der Regelungen.
Laut aktuellen Vorschlägen soll künftig nur noch die unmittelbare Lieferkette der Unternehmen auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards überprüft werden, nicht mehr die gesamte Wertschöpfungskette. Zudem soll der erforderliche Nachweis zur Einhaltung der Standards nur noch alle fünf Jahre statt jährlich erfolgen. Auch eine ursprünglich vorgesehene EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße könnte deutlich eingeschränkt werden.
Reaktionen aus der Politik
CDU-Europaabgeordneter Daniel Caspary erklärte: „Europa braucht den Mut zum Rotstift.“ Er forderte massive Entlastungen für europäische Unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund protektionistischer Maßnahmen in den USA. Die Verschiebung sei daher „nur der erste Schritt“.
Die Grünen-Politikerin Anna Cavazzini hingegen kritisierte die geplanten Änderungen scharf: „Die heutige Abstimmung ist ein Ja zu mehr Zeit bis zur Anwendung, aber ein klares Nein zur Entkernung des EU-Lieferkettengesetzes.“ Ihrer Ansicht nach gefährden die Vorschläge der Kommission die Wirksamkeit des Gesetzes erheblich: „Umwelt- und Menschenrechtsverbrechen können nicht mehr verhindert werden, wenn die Unternehmen nur noch den ersten Zulieferer prüfen.“
Nächste Schritte
Die Verschiebung des Gesetzes muss nun noch vom Rat der EU-Staaten bestätigt werden, was als Formsache gilt. In den kommenden Monaten werden sich die Diskussionen um weitere Lockerungen intensivieren.
OZD
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Bild: AFP