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Asylrecht im Fokus – Bundesgericht bestätigt Praxis der Abschiebungen nach Griechenland

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Abschiebungen von jungen, alleinstehenden und arbeitsfähigen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland zulässig sind. Damit ist eine umstrittene Rechtsfrage geklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Grundsatzentscheidung zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland getroffen. Laut dem Urteil drohen alleinstehenden jungen männlichen Schutzberechtigten dort „keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ im Sinne der EU-Grundrechtecharta.

Die Entscheidung betrifft Menschen, die bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben, aber dennoch weiter nach Deutschland gereist sind und hier Asylanträge stellten. Das Gericht stellte klar, dass solche Anträge im Einklang mit dem EU-Recht als unzulässig abgelehnt werden können.

Zwei abgelehnte Asylbewerber hatten gegen ihre drohende Abschiebung geklagt – ein 34-Jähriger aus dem Gazastreifen und ein 32-jähriger Somalier. Doch auch vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht scheiterten sie. Die Richter bestätigten die Einschätzung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass für diese Gruppe keine „extreme materielle Notlage“ in Griechenland zu erwarten sei.

Zwar seien bürokratische Hürden und Wartezeiten beim Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen üblich, doch Schutzberechtigte hätten Zugang zu temporären Unterkünften und Notschlafstellen. Zudem könnten Grundbedürfnisse durch Erwerbstätigkeit in der sogenannten Schattenwirtschaft gedeckt werden, hieß es weiter. Unterstützung durch Hilfsorganisationen und medizinische Notversorgung sei ebenfalls vorhanden.

Die Entscheidung sorgt für Klarheit in einer lange umstrittenen Frage des Asylrechts.

OZD / AFP


OZD-Kommentar: Ein Urteil mit weitreichenden Folgen

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine bedeutende Rechtsfrage geklärt: Flüchtlinge, die bereits Schutzstatus in Griechenland erhalten haben, können nach dorthin abgeschoben werden. Doch das Urteil wirft auch neue Fragen auf.

Während die Richter betonen, dass keine unmenschlichen Bedingungen vorliegen, bleibt die Frage, ob Griechenland wirklich ausreichende Strukturen für diese Gruppe bereithält. Bürokratische Hürden, eine schwache soziale Absicherung und die Abhängigkeit von der Schattenwirtschaft sind keine idealen Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration.

Für die deutsche Asylpolitik bedeutet das Urteil eine klare Linie. Doch es bleibt abzuwarten, ob Menschenrechtsorganisationen oder politische Akteure das Urteil infrage stellen und ob in der Praxis Härtefälle auftreten, die die Umsetzung erschweren.

OZD / AFP


OZD-Analyse: Auswirkungen des Urteils auf die deutsche Asylpolitik

Was bedeutet die Entscheidung für Asylsuchende?

Anträge von Flüchtlingen mit Schutzstatus in Griechenland können als unzulässig abgelehnt werden.

Rückführungen nach Griechenland werden einfacher, solange keine individuellen Härtefälle vorliegen.


Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf Deutschland?

Behörden erhalten klare rechtliche Grundlagen für Abschiebungen.

Abschiebungen könnten schneller und effektiver umgesetzt werden.


Mögliche Zukunftsszenarien für die Asylpolitik

a) Abschiebungen nach Griechenland werden zur Routine, solange keine neuen EU-Richtlinien erlassen werden.

b) Menschenrechtsorganisationen stellen das Urteil infrage und fordern Nachbesserungen.

c) Härtefälle in Griechenland führen zu politischem Druck, die Praxis zu überdenken.

OZD-Kurzprognose: Die praktische Umsetzung bleibt natürlich dahinter zurück.


Erklärungen: Hintergrund zum Urteil und Asylpolitik

Was ist das Bundesverwaltungsgericht? Das Bundesverwaltungsgericht ist die höchste Instanz in Deutschland für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten und trifft Grundsatzentscheidungen für die gesamte Asyl- und Migrationspolitik.

Warum ging es um Griechenland? Griechenland ist ein EU-Mitgliedsstaat und gewährt Flüchtlingen internationalen Schutz. Doch viele reisen dennoch weiter nach Deutschland, wo sie erneut Asyl beantragen. Kindernachzug und Einwanderung in die Sozialsysteme belasten.

Wie funktioniert die Abschiebung nach EU-Recht? Wer bereits in einem anderen EU-Land Schutz erhalten hat, kann in dieses Land zurückgeführt werden. Eine Abschiebung ist nur unzulässig, wenn dort unmenschliche Bedingungen vorliegen.

OZD / ©AFP. Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.