Im Mordprozess nach dem tödlichen Messerangriff auf den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. "Ich habe den Sohn des ehemaligen Bundespräsidenten getötet", sagte Gregor S. am Dienstag vor dem Berliner Landgericht. "Ich bin froh, dass er tot ist." Als Motiv für den Angriff vom 19. November 2019 gab er jahrelangen Hass auf Richard von Weizsäcker an.
Er gab in der Aussage am zweiten Prozesstag an, die Tat seit längerer Zeit geplant zu haben und dafür eigens aus seiner Heimat in Rheinland-Pfalz nach Berlin gereist zu sein. Dort fuhr er zum Schlossparkklinikum, wo Fritz von Weizsäcker als Chef der Klinik für innere Medizin arbeitete. In dem Klinikum hatte sich bei einem Vortrag des Mediziners die Tat ereignet.
S. stand nach eigenen Aussagen gegen Ende des Vortrags aus dem Publikum auf und stach mit einem extra dafür gekauften Klappmesser auf von Weizsäcker ein. Von Weizsäcker erlitt eine Luftembolie, an der er kurz danach starb.
Bei der Tat war ein Polizeibeamter eingeschritten, der privat unter den Zuhörern der Veranstaltung war. Auf ihn stach der 57-Jährige ebenfalls ein, wie er erläuterte. S. werden wegen dieses zweiten Angriffs nicht nur Mord, sondern auch versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. S. wurde noch am Tattag festgenommen. "Dass ich für den Rest meines Lebens eingesperrt werde, war mir klar", sagte er am Dienstag.
Er bereue die Tat nicht. "Das war ja mein Lebensinhalt." Der 57-Jährige gab an, Richard von Weizsäcker für mitverantwortlich an der Produktion des Entlaubungsmittels Agent Orange zu halten. US-Truppen hatten im Vietnamkrieg Millionen Liter Agent Orange im Süden von Vietnam versprüht. Das Gift wird bis heute für schwere Missbildungen, Krebserkrankungen und Behinderungen bei der vietnamesischen Bevölkerung verantwortlich gemacht.
Der Deutsche bezeichnete sich selbst mehrfach als "traumatisiert" vom Vietnamkrieg. Sein Trauma habe Anfang der 90er begonnen, nachdem er unter anderem einen Artikel des Magazins "Spiegel" über das Thema gelesen habe.
Ein zentraler Punkt in dem Prozess ist die Schuldfähigkeit des Manns. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass S. die Tat "im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit" beging.
S. wies dies bei seiner Aussage am Dienstag vehement zurück, auch wenn er sich als "Zwangsneurotiker" bezeichnete und ein "schwaches Nervensystem" bescheinigte. Seine Schuldfähigkeit sei jedoch nicht eingeschränkt. Die Frage soll in der Hauptverhandlung mithilfe eines psychiatrischen Gutachters geklärt werden.
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