Münster - (SMS) - Der Lärmaktionsplan der Stadt Münster aus dem Jahr 2017 geht in die dritte Runde und wird unter Federführung des Amtes für Grünfläche, Umwelt und Nachhaltigkeit entsprechend der Umgebungslärm-Richtlinie der EU fortgeschrieben. Der aktuelle Entwurf weist laute Bereiche in der Stadt aus, analysiert Lärmquellen, bilanziert bisherige Maßnahmen gegen Lärmbelastungen und benennt weitere Vorschläge zur Lärmminderung im Straßenverkehr. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 28. Juni die Möglichkeit, bereits umgesetzte und vorgesehene Maßnahmen zu bewerten sowie zusätzliche Anregungen in die Lärmaktionsplanung einzubringen.
"Für viele Münsteranerinnen und Münsteraner ist besonders der Straßenlärm eine große Belastung, vor allem in der Innenstadt und an den großen Hauptverkehrsstraßen. Die Lärmbelastung kann zu erheblichen gesundheitlichen Folgen führen", sagt Umweltdezernent Matthias Peck. "Zahlreiche Verbesserungen, die die Stadt in den vergangenen Jahren umgesetzt hat, bewertet die jetzt vorliegende Fortschreibung des Lärmaktionsplans als positiv. Dazu gehören Tempo-30-Abschnitte auf Straßen in der Innenstadt, verbesserte Ampelschaltungen und Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt. Diese Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren ausgeweitet werden." Außerdem enthält die Fortschreibung ein Konzept zum passiven Schallschutz und berücksichtigt den Schienenverkehrslärm.
Der Planentwurf kann nach individueller Terminvereinbarung unter Tel. 02 51/4 92-68 68 und unter Einhaltung der bestehenden Corona-Verhaltensregeln im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in der York-Kaserne, Albersloher Weg 450 sowie im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 (Tel. 02 51/4 92-61 95) eingesehen werden. Außerdem stehen alle Unterlagen bis zum 28. Juni im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/umwelt zur Verfügung. Dort gibt es auch die Möglichkeit, den Planentwurf online zu bewerten und zu kommentieren.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der in der dritten Runde vervollständigte Lärmaktionsplan bis Ende 2020 in den Ratsgremien beraten.