Münster/Dortmund (ÄKWL/KVWL, 09.06.2020). Mit deutlicher Kritik reagiert die westfälisch-lippische Ärzteschaft auf Pläne der Apothekerkammer
Westfalen-Lippe (AKWL), wonach
Apothekern Grippeimpfungen zunächst im Rahmen von Modellprojekten erlaubt werden
sollen. Eine entsprechende
Änderung ihrer Berufsordnung hat die Kammerversammlung der AKWL am vergangenen Wochenende beschlossen. Für die Ärztekammer Westfalen-
Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe stellen die Impf-Pläne der Apotheker eine Gefahr für die Patientensicherheit dar.
„Die
Ausübung der Heilkunde ist Nicht-Ärzten ausdrücklich und aus gutem Grund
verboten“, sagt
der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL),
Dr. Hans-Albert Gehle. Er verweist
auf einen Vorstandsbeschluss der Kammer aus dem letzten Jahr, in dem sich der ÄKWL-Vorstand
gegen
Grippeschutzimpfungen in Apotheken im Rahmen von Modellprojekten
ausgesprochen hat. „Die Ärztekammer bleibt bei ihrer Position: Impfen ist eine
invasive ärztliche Tätigkeit und stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar“, so Gehle.
Beim
Impfen könne es zu Komplikationen wie etwa allergischen Reaktionen kommen, dann sei
schnelles ärztliches Notfallhandeln erforderlich. „Impfen
ohne Arzt gefährdet
die Patientensicherheit.“
Einen höheren Impfschutz der Bevölkerung könne man nicht auf Kosten der Versorgungsqualität
erreichen.
Für das Impfen seien neben den unbedingt erforderlichen ärztlichen Fähigkeiten und ärztlichem Wissen auch geeignete Räumlichkeiten sowie das
Einhalten
von Hygienebestimmungen und Ausrüstungsstandards nötig. „Es darf kein Impfen am
Verkaufstresen geben.“ Gehle warnt zudem wegen
möglicher Akutgefahren und Langzeitschäden
eindringlich davor, später einmal mögliche Corona-Impfungen von Nicht-Ärzten durchführen
zu lassen. „Hier
ist ärztliche Kontrolle unerlässlich.“
"Ärzte
verfügen nicht über die medizinische Qualifikation, die es zur Durchführung
einer Impfung benötigt,
sie kennen auch die Krankheitsgeschichte ihrer
Patienten und können sie
kompetent und individuell
zur Grippeschutzimpfung und zum Impfen im Allgemeinen beraten. Auch
können in den Praxen die
nötigen Hygienevorschriften sowie die Privatsphäre der Patienten eingehalten werden – wie steht es um diese Aspekte in den Apotheken? Die von der
Apothekerkammer
Westfalen-Lippe erneut angestoßene Diskussion über die Zuständigkeiten
beim Thema Impfen ist für mich völlig unangebracht – Impfen
ist und bleibt eine ärztliche Tätigkeit!“, stellt auch Dr. Volker Schrage. 2. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), klar.