Münster. Die Zahl der aktuell Infizierten im Regierungsbezirk Münster hat sich von Dienstag auf Mittwoch von 216 auf 197 (Stand: 10.06.2020, 12.20 Uhr) verringert. Das entspricht einem Anstieg von 0,15 % zur gestrigen Meldung. Aktuell (Stand: 10.06.2020, 12.20 Uhr) werden 21 COVID-19-Patienten in Krankenhäusern behandelt, davon 14 intensivmedizinisch. Zurzeit sind 225 zusätzliche Intensivbetten (mit Beatmungsmöglichkeit) im Regierungsbezirk Münster verfügbar.
Nach den vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) vorliegenden Zahlen und den Meldungen aus den Kreisen und kreisfreien Städten stellt sich die Lage für den Regierungsbezirk Münster aktuell wie folgt dar (erste Zahl: aktuell Infizierte, zweite Zahl in Klammern: Meldung von gestern, dritte Zahl: bestätigte Infektionen, vierte Zahl in Klammern: Meldung von gestern, fünfte Zahl: Verstorbene, sechste Zahl in Klammern: Meldung von gestern, siebte Zahl: Genesene, achte Zahl in Klammern: Meldung von gestern)
Stadt Bottrop: aktuell Infizierte 7 (5), insgesamt Infizierte 206 (203), Verstorbene 7 (7), Genesene 192 (191)
Kreis Borken: aktuell Infizierte 28 (44), insgesamt Infizierte 1.107 (1.107), Verstorbene 38 (38), Genesene 1.041 (1.025)
Kreis Coesfeld: aktuell Infizierte 6 (7), insgesamt Infizierte 863 (863), Verstorbene 24 (24), Genesene 833 (832)
Stadt Gelsenkirchen: aktuell Infizierte 55 (49), insgesamt Infizierte 441 (430), Verstorbene 14 (14), Genesene 372 (367)
Stadt Münster: aktuell Infizierte 20 (21), Infizierte 726 (726), Verstorbene 13 (13), Genesene 693 (692)
Kreis Recklinghausen: aktuell Infizierte 51 (48), insgesamt Infizierte 1.307 (1.304), Verstorbene 40 (40), Genesene 1.216 (1.216)
Kreis Steinfurt: aktuell Infizierte 14 (27), insgesamt Infizierte 1.330 (1.339), Verstorbene 82 (82), Genesene 1.234 (1.230)
Kreis Warendorf: aktuell Infizierte 16 (15), insgesamt Infizierte 501 (499), Verstorbene 20 (20), Genesene 465 (464)
Gesamtzahl: aktuell Infizierte 197 (216), insgesamt Infizierte 6.481 (6.471), Verstorbene 238 (238), Genesene 6.046 (6.017)
Inzidenzen labortechnisch bestätigter SARS-CoV-2-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen:
Stadt Bottrop 3,4
Kreis Borken 2,2
Kreis Coesfeld 0,9
Stadt Gelsenkirchen 8,8
Stadt Münster 2,2
Kreis Recklinghausen 4,4
Kreis Steinfurt 1,6
Kreis Warendorf 1,8
Durchschnitt RB Münster 3,2
Durchschnitt NRW 3,7
Die Kreise Steinfurt, Warendorf, Recklinghausen, Borken, Coesfeld sowie die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster haben unverändert ihre Krisenstäbe aktiviert. Die Bezirksregierung Münster hat ebenfalls ihren Krisenstab aktiviert, der regelmäßig zusammentritt.
Schule im Regierungsbezirk Münster
Die Bezirksregierung Münster hat ein Info-Telefon zur Beantwortung schulspezifischer Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus geschaltet. Die Telefonnummer lautet: 0251 411-4198, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr.
NRW-Soforthilfe 2020
Das Programm zur NRW-Soforthilfe 2020 ist mit dem 31. Mai 2020 ausgelaufen. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Ersatzmobilität - Erweitertes Sonderprogramm des Verkehrsministeriums NRW
Die Bezirksregierung Münster kümmert sich um das Sonderprogramm Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Dialysezentren, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Rettungsdienst und hat dazu eine Hotline unter der Nummer 0251 411 2580 eingerichtet. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Sie können auch eine Mail an mailto:ersatzmobilitaet@brms.nrw.de schreiben.
Der Krisenstab der Bezirksregierung erstellt entsprechend der Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) werktäglich Lageberichte zur Corona-Pandemie im Regierungsbezirk Münster. Entsprechend werden an Sonn- und Feiertage keine Lageberichte und Zahlen vermeldet.
Ebenfalls entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr. Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle "mit Corona".
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