Münster - 18 000 Mieter und Vermieter erhalten in diesen Tagen Post
mit einem Fragebogen der Stadt Münster. Darin bittet die Verwaltung um
Unterstützung für die Arbeit am neuen Mietspiegel. "Damit dieser das
Mietniveau zuverlässig widerspiegeln kann, werden möglichst viele
ausgefüllte Erhebungsbögen mit Angaben zu Miethöhe und
Wohnungsausstattung benötigt", so Gabriele Regenitter, Leiterin des
Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung. "Nur so kann der neue
Mietspiegel wieder zu einer zuverlässigen Berechnungsbasis für die
ortsübliche Vergleichsmiete werden." Die erhobenen Daten werden anonymisiert zur Auswertung an ein externes,
unabhängiges Institut gegeben. Der Arbeitskreis Mietspiegel, in dem
Vertretungen von Vermietern und Mietern Mitglied sind, wird Münsters
neuen Mietspiegel im Frühjahr 2021 verabschieden.
Für einen so genannten "qualifizierten Mietspiegel" müssen die
Datengrundlagen spätestens alle vier Jahre neu erhoben werden. Zwei
Jahre nach Veröffentlichung muss ein Mietspiegel mindestens an die
Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller Haushalte angepasst werden.
Beim aktuellen Mietspiegel aus dem Jahr 2019 handelt es sich um einen
solchen an Hand des Preisindexes des Statistischen Bundesamtes
fortgeschriebenen Mietspiegel.
Mit einem qualifizierten Mietspiegel - der erste in Münster wurde
bereits vor fast 20 Jahren veröffentlicht - können Mieter und
Wohnungsuchende prüfen, ob der Mietzins für nicht preisgebundene
Wohnungen der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Vermieter können
diese Orientierungshilfe auch nutzen, um - gemäß rechtlicher Vorgaben -
Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen.
Münster gehört zu den Kommunen, in denen zunächst bis Juni 2020 die
"Mietpreisbremse" greift und - nach einem Entwurf einer neuen
Landesverordnung zum 1. Juli - auch weiterhin gelten soll: Von einigen
Ausnahmen abgesehen darf der Mietzins bei einer Wiedervermietung in
Münster so auch in Zukunft höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Da die befragten Mieter und Vermieter zufällig ausgewählt wurden, können
Vermieter mit mehr als einer Wohnung auch mehrmals in die Stichprobe
gekommen sein und deshalb im Juni mehrere Schreiben erhalten haben.
Vermieter werden zusätzlich mit einem gesonderten Bogen zu Erneuerungs-
und Modernisierungsmaßnahmen befragt, vor allem auch zum energetischen
Zustand des Hauses oder der Wohnung. Diese Angaben dienen ebenfalls
ausschließlich der Erstellung des Mietspiegels. Nach Auswertung der
Ergebnisse werden die ausgefüllten Fragebögen vernichtet.