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Corona und Recht

...Menschen, die durch die App von einer Infektion in ihrem Umfeld benachrichtigt werden, einen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.


- LTO - Corona-App und Arbeitsrecht: Nach der Einführung der Corona-Warn-App stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber eine Weisung zur Nutzung der App erteilen können.

Nach den im Handelsblatt (Heike Anger) zitierten Experten wäre die verpflichtende Nutzung auf einem Diensthandy während der Arbeitszeiten möglich, nicht jedoch in der privaten Freizeit und auf dem privaten Handy.

Die Grünen haben unterdessen einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher einen Zwang durch den Arbeitgeber verbieten soll, meldet netzpolitik.org (Ingo Dachwitz). Überdies sieht der Entwurf vor, dass Menschen, die durch die App von einer Infektion in ihrem Umfeld benachrichtigt werden, einen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.