- LTO - Corona-App und Arbeitsrecht: Nach der Einführung der Corona-Warn-App stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber eine Weisung zur Nutzung der App erteilen können.
Nach den im Handelsblatt (Heike Anger)
zitierten Experten wäre die verpflichtende Nutzung auf einem Diensthandy
während der Arbeitszeiten möglich, nicht jedoch in der privaten
Freizeit und auf dem privaten Handy.
Die Grünen haben unterdessen einen
Gesetzentwurf vorgelegt, welcher einen Zwang durch den Arbeitgeber
verbieten soll, meldet netzpolitik.org (Ingo Dachwitz). Überdies
sieht der Entwurf vor, dass Menschen, die durch die App von einer
Infektion in ihrem Umfeld benachrichtigt werden, einen Anspruch auf
Freistellung und Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.