Münster - (SMS) - Durch das Unwetter mit extremem Starkregen am vergangenen Wochenende und in der Nacht zu Mittwoch wurden einige Keller durch einen Rückstau mit Regenwasser geflutet. Auch wenn solche extremen Regenereignisse selten auftreten: Eine wirksame Methode, sich gegen eine Überflutung des Kellers durch einen Rückstau aus der Kanalisation zu schützen, ist der Einbau einer Rückstausicherung.
Einmal eingebaut, dauerhaft geschützt: Rückstausicherungen sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt Münster und technischen DIN-Vorschriften zwingend erforderlich, wenn das Abwasser aus sogenannten "Entwässerungsgegenständen" – das sind beispielsweise Waschmaschinen, Spülbecken oder Lichtschächte – in Keller oder Souterrainwohnung unterhalb der Rückstauebene der städtischen Kanalisation zugeleitet werden muss. Die Rückstauebene ist in der Regel die Oberkante der Straße im Bereich des Grundstückes. Wenn der Keller nur als Abstellraum genutzt wird, ist eine Rückstauklappe als Rückstauschutz zumeist ausreichend.
Allerdings, so der Rat der Abwasserprofis im Amt für Mobilität und Tiefbau: Werden Waschmaschinen, Werkräume, Heizungsanlagen oder etwa Heizöltanks im Keller genutzt und ist ein hoher Schaden bei einer Überflutung vorhersehbar, ist eine Abwasserhebeanlage angebracht.
Diese Zusammenhänge erläutert ein Animationsfilm auf der Homepage des Amtes für Mobilität und Tiefbau (https://www.stadt-muenster.de/tiefbauamt/abwasser/rueckstau.html). Fachleute dieses Amtes informieren über die Notwendigkeit von Rückstausicherungen auch persönlich vor Ort. Beratungstermine können telefonisch (02 51/ 4 92-66 41) oder per E-Mail (grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de) angefragt werden.
Abbildungen: Rückstauklappe. Abbildung: Stadt Münster.
Die Rückstausicherung im Erklärvideo. Abbildung: Stadt Münster.