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Aktuell 355 Corona-Infektionen im Regierungsbezirk Münste

Die Zahl der aktuell Infizierten im Regierungsbezirk Münster hat sich von gestern auf heute von 278 auf 355 erhöht.


Nach den vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) vorliegenden Zahlen und den Meldungen aus den Kreisen und kreisfreien Städten stellt sich die Lage für den Regierungsbezirk Münster aktuell wie folgt dar (erste Zahl: aktuell Infizierte, zweite Zahl in Klammern: gestrige Meldung, dritte Zahl: bestätigte Infektionen, vierte Zahl in Klammern: gestrige Meldung, fünfte Zahl: Verstorbene, sechste Zahl in Klammern: gestrige Meldung, siebte Zahl: Genesene, achte Zahl in Klammern: gestrige Meldung)

Stadt Bottrop: aktuell Infizierte 0 (0), insgesamt Infizierte 212 (211), Verstorbene 7 (7), Genesene 205 (204)

Kreis Borken: aktuell Infizierte 5 (5), insgesamt Infizierte 1.111 (1.111), Verstorbene 38 (38), Genesene 1.068 (1.068)

Kreis Coesfeld: aktuell Infizierte 4 (4), insgesamt Infizierte 871 (871), Verstorbene 24 (24), Genesene 843 (843)

Stadt Gelsenkirchen: aktuell Infizierte 69 (60), insgesamt Infizierte 482 (473), Verstorbene 16 (16), Genesene 397 (397)

Stadt Münster: aktuell Infizierte 9 (11), Infizierte 731 (731), Verstorbene 13 (13), Genesene 709 (707)

Kreis Recklinghausen: aktuell Infizierte 44 (42), insgesamt Infizierte 1.339 (1.335), Verstorbene 40 (40), Genesene 1.255 (1.253)

Kreis Steinfurt: aktuell Infizierte 13 (14), insgesamt Infizierte 1.339 (1.339), Verstorbene 83 (82), Genesene 1.243 (1.243)

Kreis Warendorf: aktuell Infizierte 211 (142), insgesamt Infizierte 714 (640), Verstorbene 20 (20), Genesene 483 (478)

Gesamtzahl: aktuell Infizierte 355 (278), insgesamt Infizierte 6.799 (6.711), Verstorbene 241 (240), Genesene 6.203 (6.193)


Inzidenzen labortechnisch bestätigter SARS-CoV-2-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen:

Stadt Bottrop                                    0,9

Kreis Borken                                      0,8

Kreis Coesfeld                                   0,9

Stadt Gelsenkirchen                       11,1

Stadt Münster                                  1,0

Kreis Recklinghausen                      4,6

Kreis Steinfurt                                  0,7

Kreis Warendorf                              68,4

Durchschnitt RB Münster               11,1

Durchschnitt NRW                           11,0


Die Kreise Steinfurt, Warendorf, Recklinghausen, Borken, Coesfeld sowie die Städte Bottrop und Gelsenkirchen haben unverändert ihre Krisenstäbe aktiviert. Die Bezirksregierung Münster hat ebenfalls ihren Krisenstab aktiviert, der regelmäßig zusammentritt.

Schule im Regierungsbezirk Münster

Die Bezirksregierung Münster hat ein Info-Telefon zur Beantwortung schulspezifischer Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus geschaltet. Die Telefonnummer lautet: 0251 411-4198, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr.

NRW-Soforthilfe 2020

Das Programm zur NRW-Soforthilfe 2020 ist mit dem 31. Mai 2020 ausgelaufen. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Ersatzmobilität - Erweitertes Sonderprogramm des Verkehrsministeriums NRW

Die Bezirksregierung Münster kümmert sich um das Sonderprogramm Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Dialysezentren, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Rettungsdienst und hat dazu eine Hotline unter der Nummer 0251 411 2580 eingerichtet. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Sie können auch eine Mail an mailto:ersatzmobilitaet@brms.nrw.de schreiben.

Der Krisenstab der Bezirksregierung erstellt entsprechend der Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) werktäglich Lageberichte zur Corona-Pandemie im Regierungsbezirk Münster. Entsprechend werden an Sonn- und Feiertage keine Lageberichte und Zahlen vermeldet.

Ebenfalls entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr. Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle "mit Corona".