Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020, das das Verbot zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufhebt, stößt bei einem großen Bündnis katholischer Träger sozialer Einrichtungen auf entschiedene Kritik.
Als Christ, so heißt es in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „An der Seite des Lebens“, vertraut man darauf, dass jedes menschliche Leben in jeder Phase von Gott gewollt und angenommen ist. „Aus dieser Überzeugung erwächst uns die Verpflichtung, menschliches Leben in seinem unbedingten Wert zu schützen“. Deshalb lehnen es die Träger in ihrer gestern veröffentlichten Erklärung auch grundsätzlich ab, dass Ärzte oder Mitarbeiter aus den Bereichen Pflege, Betreuung und Begleitung in ihren Einrichtungen Beihilfe zum Suizid leisten oder bei der Vorbereitung eines Suizids helfen.
Während bisher der Schutz des Lebens in allen
seinen Phasen absolute Priorität gehabt habe, räume das
Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil nun der Freiheit des
Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, Priorität ein. Damit
vollzieht
sich nach Einschätzung der katholischen Träger ein Paradigmenwechsel
von einer Kultur der Solidarität und Sorge um den Mitmenschen hin zu
einer Kultur, die die Autonomie des Einzelnen zum bestimmenden Merkmal
macht.
Darüber hinaus befürchten sie, dass die
Zulassung organisierter Form assistierter Selbsttötung alte und kranke
Menschen auf subtile Weise unter Druck setzt, ihrem Leben unter für sie
und ihre Angehörigen schwierigen und belastenden Lebensumständen ein
Ende zu setzen. „So wird der Schutz des Lebens
gerade der besonders vulnerablen Menschen in unserer Gesellschaft aufs
Spiel gesetzt“, warnen die katholischen Träger.
Geschäftsmäßige
Förderung der Selbsttötung halte man für unvereinbar mit dem Auftrag,
Menschen in Krisensituationen, im Alter, bei Krankheit
oder Behinderung beizustehen und für sie da zu sein. Deshalb
appellieren sie auch an alle Verantwortlichen der Gesundheitspolitik,
die Suizidprävention zu fördern und die Hospiz- und Palliativversorgung
weiter flächendeckend auszubauen.
Das Bündnis von 13 katholischen Trägern vertritt insgesamt 634 Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen, in denen jährlich mehr als 1,8 Millionen Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Klientinnen und Klienten ambulant und stationär von über 90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgt werden.
Alexianer Misericordia GmbH