Einheitliche Energiesparvorgaben für Gebäude und der Einstieg in den nationalen CO2-Emissionshandel: Die große Koalition hat am Mittwoch weitere Teile ihres Klimaschutzpakets auf den Weg gebracht und dabei teils Lob, aber auch scharfe Kritik geerntet. Vorgesehen ist unter anderem ein Verbot von Ölheizungen ab 2026, das allerdings eine Reihe von Ausnahmen vorsieht.
Das Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem, das vom Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen wurde und nun in die parlamentarische Beratung geht, soll das Verbrennen von fossilen Energieträgern wie Benzin oder Heizöl schrittweise verteuern. So soll der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver werden.
Die Einnahmen sollen im Gegenzug den Bürgern über Entlastungen beim Strompreis, bei der Entfernungspauschale und beim Wohngeld zurückgegeben oder in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden, wie das Umweltministerium betonte.
Das Gesetz basiert auf dem Handel mit Verschmutzungsrechten und zielt auf Mineralölfirmen und andere Unternehmen, die Brennstoffe in den Verkehr bringen. Vorgesehen ist, dass ein Zertifikat für den Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid (CO2) zum Start im Jahr 2021 zunächst zehn Euro kostet.
Dieser "moderate" Einstieg in die CO2-Bepreisung gebe den Bürgern die Gelegenheit, sich nach klimafreundlichen Alternativen umzuschauen "bevor der Preis spürbar ansteigt", erklärte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Zehn Euro Euro pro Tonne entsprechen demnach brutto 2,8 Cent pro Liter Benzin oder 3,2 Cent pro Liter Diesel mehr.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte das Emissionshandelssystem als "Farce". Aufgrund des niedrigen Einstiegspreises und der geplanten preislichen Deckelung werde es nicht dazu beitragen, CO2-Emissionen zu senken. Bis 2025 soll der Preis auf 35 Euro steigen, 2026 ist ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro vorgesehen.
Die Umweltschutzorganisation WWF forderte einen Einstiegspreis von 50 Euro je Tonne CO2, damit klimafreundliches Verhalten belohnt werde. Bis 2030 solle die Größenordnung auf 180 Euro je Tonne steigen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte hingegen vor einer "Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands".
Auf den Weg brachte das Kabinett auch eine Vereinheitlichung der Energiesparvorgaben für den Gebäudesektor. Diesem kommt ebenso wie dem Verkehrssektor ein erhebliches Potenzial bei der Minderung von Treibhausgasen zu. Insgesamt entstehen nach Angaben des Umweltministeriums etwa 30 Prozent aller Emissionen in Deutschland beim Betrieb von Gebäuden.
Der Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude soll künftig nun vor allem das bisherige Nebeneinander verschiedener Regelwerke überflüssig machen und damit zu einer Entlastung für Bauherren und Planer führen.
Eine Verschärfung der energetischen Vorgaben für Gebäude ist im Gesetzentwurf indes nicht vorgesehen. Die Anforderungen, die dem Stand der Technik entsprächen und wirtschaftlich machbar seien, leisteten bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor, erklärten das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) und das Bauministerium von Horst Seehofer (CSU) zur Begründung. Eine Überprüfung der energetischen Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten soll demnach 2023 erfolgen.
Lob kam vom Eigentümerverband Haus & Grund. "Das Nebeneinander unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen hat mit dem Gebäudeenergiegesetz nun endlich ein Ende", erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Grünen und die Linkspartei kritisierten hingegen, die Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung könnten so nicht erreicht werden.
Kritik äußerten sie auch daran, dass die Bundesregierung neue Ölheizungen auch nach 2026 weiterhin zulasse. In ihren Klimaschutz-Eckpunkten hatte die Bundesregierung vorgegeben, dass der Einbau neuer Ölheizungen in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, ab 2026 verboten sein soll.
Im Gesetzesentwurf heißt es nun, dass ab 2026 nur dann ein neuer Öl-Heizkessel eingebaut werden darf, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Für Bestandsgebäude soll es demnach Ausnahmen geben, etwa wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen.
jm/hcy
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